Wie kommt man an eine staatliche geförderte Wohnung? Über eine Liste. Für die Aufnahme in die Vormerkdatei der Stadt Stuttgart gibt es eine Wartefrist von drei Jahren – nicht so für Flüchtlinge, die der Stadt zugewiesen werden.

Stuttgart - Auf der Warteliste für eine Sozialwohnung, der sogenannten Vormerkdatei der Stadt Stuttgart, sind derzeit rund 3800 Haushalte registriert. Angesichts von knapp 9000 Flüchtlingen, die aktuell in der Landeshauptstadt untergebracht sind, wird die Zahl der Anwärter auf eine subventionierte Wohnung daher wohl deutlich ansteigen. Bei der Wartezeit für eine der begehrten Wohneinheiten gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen Flüchtlingen und anderen Gruppen. Während gewöhnlich eine Frist von drei Jahren gilt, die ein Kandidat in Stuttgart gemeldet sein muss, um in die Warteliste aufgenommen zu werden, gilt diese Frist bei Flüchtlingen, die der Stadt zugewiesen werden, nicht.

 

Noch hat die Zahl der Flüchtlinge allerdings kaum einen Effekt auf den Wohnungsmarkt. Aufgrund verzögerter Verfahren sind momentan lediglich rund 150 Flüchtlingshaushalte auf der Warteliste registriert.

Deutsche Großstädte praktizieren die Wohnungsvergabe sehr unterschiedlich. In München wurde eine ähnliche Regelung wie in Stuttgart jüngst abgeschafft; dort galt sogar eine fünfjährige Residenzpflicht als Voraussetzung für die Aufnahme in eine Vormerkdatei. In Frankfurt muss lediglich ein Bezug zur Stadt nachgewiesen werden. Der baden-württembergische Städtetag verweist auf die kommunale Selbstverwaltung. Jede Kommune habe das Recht, selbst über die Vergabekriterien zu entscheiden.

Die Stadt Stuttgart verteidigt die bestehende Regelung. Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) sagte unserer Zeitung: Die Stadt praktiziere dies bereits seit den neunziger Jahren. „Ich halte die Regelung sowohl für rechtssicher als auch für angemessen.“