""Die Neuregelung ntspricht dem Status quo in unserer Fraktion.""
Claus Schmiedel, SPD-Fraktionsvorsitzender
Stuttgart - Der berühmte "Schlussstein" der Parlamentsreform ist gesetzt. Die Vorsitzenden der vier Landtagsfraktionen haben eine Absprache über die sogenannten Funktionszulagen getroffen. Dabei handelt es sich um Extrazahlungen an Abgeordnete, die in Parlament und Fraktionen besondere Aufgaben übernehmen - ein verfassungsrechtlich umstrittenes Thema, mit dem im Landtag ziemlich verdruckt umgegangen wird. Zuletzt hatte der Landesrechnungshof dem Parlament eine "anhaltend verfassungswidrige Praxis bei den Funktionszulagen" attestiert. Doch außer beleidigten Dementis zeigte das Parlament zunächst keine Reaktionen. Dabei hatte der Landtag vor Jahren schon beschlossen, im Rahmen der Parlamentsreform einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen.
Grüne kämpften hartnäckig
Geschehen ist freilich nichts. Die anderen Bestandteile der Parlamentsreform wurden Schritt für Schritt abgearbeitet: höhere Diäten für die Abgeordneten bei reduzierten Staatsbeiträgen für deren Altersvorsorge, die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat sowie die Umstellung vom Teilzeitparlament zum Vollzeitlandtag. Nur die problematische Zulagenpraxis wollten die Abgeordneten partout nicht anpacken. Dass dies nun doch geschah, ist vor allem der Hartnäckigkeit der Grünen geschuldet.
Auslöser der Debatte aber war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das inzwischen schon zehn Jahre zurückliegt. Die Karlsruher Richter befanden damals mit Blick auf den Thüringer Landtag, alle Abgeordneten seien "in Statusfragen formal gleich zu behandeln". Die Richter sahen die Gefahr, dass Zulagen die Abgeordneten verführen könnten, ihr parlamentarisches Handeln am Leitbild einer "Abgeordnetenlaufbahn" mit einer Einkommenshierarchie auszurichten. Lediglich für den Parlamentspräsidenten, dessen Stellvertreter sowie für die Fraktionsvorsitzenden ließen die Verfassungsrichter Ausnahmen zu.
Für die Sonderzahlungen gibt nach der bisherigen Praxis zwei Rechtsquellen: das Abgeordentengesetz sowie das Fraktionsgesetz. Nach dem baden-württembergischen Abgeordnetengesetz erhält der Landtagspräsident eine doppelte Diät, dessen zwei Stellvertreter eine eineinhalbfache Diät. Die monatliche Grundentschädigung beläuft sich derzeit auf 5125 Euro. Mit dem Start der Parlamentsreform nach der Landtagswahl 2011 werden es 6300 Euro sein.
Fraktionschef bekommt so viel wie ein Minister
Nach der Absprache der vier Fraktionschefs Peter Hauk (CDU), Claus Schmiedel (SPD), Winfried Kretschmann (Grüne) sowie Hans-Ulrich Rülke (FDP) wird das geändert. Künftig werden auch die Fraktionschefs in den Regelungsbereich des Abgeordnetengesetzes aufgenommen. Sie erhalten zu ihrer Grundentschädigung noch eine 1,25-fache Diät obendrauf. Dasselbe gilt für den Landtagspräsidenten. Im Ergebnis werden sie dann etwa 14.000 Euro verdienen, was dem Gehalt eines Ministers entspricht, der auch ein Landtagsmandat hält. Das entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Allerdings sollen künftig auch die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen nach dem Abgeordnetengesetz bezahlt werden. Wie die Landtagsvizepräsidenten dürfen sie mit Beginn der nächsten Legislaturperiode auf ihre Grundentschädigung noch eine halbe zusätzliche Diät erwarten. Das wären dann etwa 9500 Euro. Laut Verfassungsgericht sind jedoch "ergänzende Entschädigungen" für parlamentarische Geschäftsführer unvereinbar mit dem Verfassungsrecht.
Sonderzahlungen sollen transparent werden
Besonders umstritten bei der bisherigen Praxis sind aber die Funktionszulagen, die nach dem Fraktionsgesetz bezahlt werden, denn nach dieser Regelung bleibt völlig im Dunkeln, wie vielen Abgeordneten eine Fraktion Zulagen aus Steuermitteln in welcher Höhe zahlt. Manches wird durchgeflüstert, doch offen gesagt wird das nur von den Grünen: Fraktionschef Kretschmann erhält 2500 Euro zusätzlich auf seine Diät, die parlamentarische Geschäftsführerin Theresia Bauer bekommt wie auch Fraktionsvize Franz Untersteller 512 Euro obendrauf. Bei den anderen Fraktionen zählen wesentlich mehr Abgeordnete zu den Empfängern - und sie kommen auch in Genuss höherer Beträge. Ausweislich einer Erhebung des Landesrechnungshofs erhielten 2001 immerhin 61 von damals 155 Abgeordneten eine Zulage. Das entsprach 39 Prozent der Parlamentarier.
Künftig sollen die Fraktionen ihren stellvertretenden Vorsitzenden sowie den Sprechern der fraktionsinternen Arbeitskreise eine Aufwandsentschädigung zahlen dürfen. Der Empfängerkreis wird auf maximal 30 Prozent der Fraktionsmitglieder begrenzt. Die Höhe der Zahlungen bleibt offen. Allerdings liegt es in der Natur einer Aufwandsentschädigung, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlich betriebenen Aufwand stehen muss. Die Vorsitzenden der Landtagsausschüsse erhalten weiter eine Aufwandsentschädigung nach dem Abgeordnetengesetz. Der SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel sagt, für seine Fraktion gelte, dass die Neuregelung "dem Status quo unserer bisherigen Handhabung entspricht". Theresia Bauer von den Grünen verspricht "völlige Transparenz" bei allen Sonderzahlungen.