Das Verwaltunsgericht Stuttgart hält den Lärm an der Wasserrutsche im Vaihinger Freibad für zumutbar. Anwohner hatten geklagt und unter anderem eine Lärmschutzwand gefordert. Die Kläger haben bereits Einspruch gegen das Urteil eingelegt.

Stuttgart-Vaihingen - Die Wasserrutsche des Vaihinger Freibads verursacht keinen unzumutbaren Lärm. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart festgestellt und mit dieser Begründung die Klage eines Stuttgarter Ehepaars abgewiesen, das gegen die Stadt als Betreiberin des Freibads geklagt hatte.

 

Der Kläger Curt Günther und seine Ehefrau wohnen in der Nachbarschaft des Freibads und empfinden den Lärm, der von der Wasserrutsche ausgeht, als äußerst störend. Das Gejohle der Badegäste, die die zehn Meter hohe Rutsche nutzen, überschreite die zulässigen Lärmrichtwerte, moniert Günther. Um das zu beweisen, hatte der Stuttgarter eigens ein Gutachten in Auftrag gegeben. Vor Gericht hatte das Ehepaar Günther von der Stadt daher geeignete Lärmschutzmaßnahmen eingefordert – etwa in Form einer Lärmschutzwand.

Seit vier Jahren schwelt der Streit

Bereits seit vier Jahren führt Curt Günther seinen Kampf gegen die Wasserrutsche, die 2006 in Betrieb ging. So hatte er von der Stadt gefordert, den Betrieb der Rutsche an Sonn- und Feiertagen sowie während der Ruhezeiten zu verbieten. Die Stadt ließ ein eigenes Lärmgutachten erstellen, das zu dem Schluss kam, dass die zulässigen Richtwerte auf dem Grundstück des Ehepaars nicht überschritten werden.

Das Verwaltungsgericht hatte in erster Linie zu klären, welche Lärmrichtwerte im Falle des Freibads gelten. Der Kläger berief sich auf die Freizeitlärm-Richtlinie, deren Vorgaben auf seinem Grundstück überschritten würden. Aus Sicht der Stadt ist dagegen die Sportanlagen-Lärmschutzverordnung entscheidend, die weniger strenge Vorgaben macht.

Für Mischegebiete gelten höhere Immissionswerte

Die Richter schlossen sich der Argumentation der Stadt an: Das Freibad sei eine Sportanlage und kein Spaß- oder Erlebnisbad. Außerdem stufte das Gericht die Gegend rund um das Freibad als Mischgebiet und nicht als allgemeines Wohngebiet ein. Für Mischgebiete gelten höhere Immissionsgrenzwerte.

Darüber hinaus kommt nach Einschätzung des Gerichts eine Lärmschutzwand grundsätzlich nicht in Frage: Aufgrund der Höhe der Wasserrutsche müsste diese mindestens zehn Meter hoch sein und würde die nähere Umgebung „zweifellos verunstalten“. Eine solche Wand sei daher „völlig unverhältnismäßig“, so das Gericht.

Das sieht Curt Günther freilich anders. „Das Urteil geht gar nicht“, sagt der Stuttgarter und hat daher hat bereits Einspruch vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt. Vor allem die Herabstufung des Wohngebiets in ein Mischgebiet sei „völlig unmöglich“ und fuße auf veralteter Rechtsprechung.

Sollte auch dieser Einspruch abgelehnt werden, bleibt Günther der Kampf gegen die städtischen Rasenmäher. Die werden genutzt, um die Liegewiesen des Vaihinger Freibads zu mähen und verbreiten dabei aus Sicht Günthers ebenfalls unzumutbaren Lärm. Daher fordert er nun die Anschaffung leiserer Rasenmäher. Dazu müsse die Stadt doch zumindest in der Lage sein, sagt Günther.