Das Landgericht Stuttgart sieht keinen Anspruch für das Unternehmen gegen die Stadt auf die Erstattung von zwölf Millionen Euro.

Stuttgart - Im Streit um die Kosten für das Löschwasser in Stuttgart hat das Landgericht am Donnerstag der Netze BW keine Erfolgsaussichten beschieden. Die Firma, ein Tochterunternehmen der Energie Baden-Württemberg (EnBW) und im Besitz des Leitungsnetzes und aller Wasserversorgungsanlagen, hat die Landeshauptstadt verklagt.

 

Netze BW will rückwirkend bis zum Jahr 2011 jährlich rund drei Millionen Euro aus der Stadtkasse für den Unterhalt der Löschwasser-Infrastruktur, die aus rund 17 000 Hydranten und Rohren besteht, die größer sind, als sie für die Haushaltsversorgung nötig wären. Insgesamt geht es bis 2014 um zwölf Millionen Euro. Die Stadt hat diesen Betrag im Haushalt als Drohverlust zurückgelegt. Nach der Verhandlung am Donnerstag sieht es nicht danach aus, als ob sie auch nur einen Cent davon überweisen müsste.

Entscheidung am 5. Dezember

„Der Anspruch dürfte eher nicht bestehen“, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani nach rund zweistündiger Verhandlung. Verbrieft ist das noch nicht. Die elfte Zivilkammer des Landgerichts wird ihre Entscheidung am 5. Dezember bekannt geben. Stefani führte aus, dass das EnBW-Tochterunternehmen die gesetzlich gegebene Möglichkeit nutzen kann, die Löschwasserkosten auf den Trinkwasserpreis umzulegen, sie sich also von jedem Haushalt in Stuttgart holen kann.

Ganz wichtig für das Verfahren sei, dass die kostenlose Überlassung des Löschwassers in Stuttgart jahrzehntelange Praxis sei. Die Vorgängerunternehmen hätten dies offenbar im Einvernehmen mit der Stadt so gehandhabt. Ein Vertrag existiert dazu nicht. Diese Unternehmen hätten die Kosten für den Unterhalt der Löschwasser-Infrastruktur „auf den Trinkwasserpreis umgelegt“, so Stefani. „Deshalb hatte man kein Problem, und deshalb wurde auch kein Kostenersatz gefordert.“

EnBW hat sich bei Preis bis 2020 gebunden

Das Problem aus Sicht der EnBW: Seit 2012 erbringe sie die Leistung umsonst, weil sie die Kosten beim Trinkwasserpreis nicht ansetze. Hintergrund ist ein Vergleich, den das Unternehmen im Juni 2015 mit der Landeskartellbehörde geschlossen hat. Die hatte der Firma neben einem missbräuchlich überhöhten Wasserpreis vorgeworfen, ihre Monopolstellung auszunutzen. Er wurde rückwirkend gesenkt, Erhöhungen sind bis 2020 nur in einem genau definierten Rahmen (Preiserhöhung von Vorlieferanten zu 30 und allgemeine Preissteigerungsrate zu 70 Prozent plus 0,25 Prozent) möglich. Zum Löschwasser habe man „keine expliziten Regelungen getroffen“, sagt die Kartellbehörde heute. Man erwarte aber, dass der Vergleich bis 2020 trage. Ansonsten, das sagt die Behörde so aber nicht, könnte auf die EnBW ein neues Kartellverfahren zukommen.

Schlechte Stimmung zwischen den Parteien

„Wir gehen hier als die Gelackmeierten raus“, echauffierte sich ein EnBW-Vertreter am Donnerstag. Es könne nicht sein, dass man sich den Aufwand von niemandem ersetzen lassen könne, argumentierte Anwalt Andreas Hahn. Die Stadt wirft der EnBW dagegen vor, den Aufwand für das Jahr 2011 sogar doppelt, nämlich über den Wasserpreis und von der Kommune ersetzt haben zu wollen. „Wir haben es langsam dicke“, sagte Anwalt Christian Stenneken für die Stadt.