Die Nebenkläger beim Wasserwerfer-Prozess, die beim Polizei-Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten im September 2010 verletzt wurden, müssen ein Drittel der Anwaltskosten selbst tragen. Das Landgericht sieht eine gewisse Mitschuld der Verletzten.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Wieder gibt es Aufregung unter den Nebenklägern im abgeschlossenen Wasserwerferprozess: Vier der fünf Nebenkläger müssen ein Drittel ihrer Anwaltskosten selbst bezahlen, eine Nebenklägerin soll die kompletten Kosten selbst tragen. Das teilte das Stuttgarter Landgericht den Verfahrensbeteiligten am Dienstag mit, wie die Anwälte der Nebenkläger bestätigten. Zwei Drittel der Kosten sollen die Angeklagten tragen.

 

Das Verfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen des Wasserwerfereinsatzes am 30. September 2010 war vor zwei Wochen eingestellt worden. Die beiden Angeklagten müssen je 3000 Euro zahlen, so die Auflage des Gerichts. Nun hat das Gericht die Kostenentscheidung getroffen und den Anwälten der Nebenkläger mitgeteilt.

Eigentlich muss bei einer Verfahrenseinstellung nach Paragraf 153 a – so geschehen im vorliegenden Fall – der Angeklagte die Kosten der Nebenklage übernehmen. Es sei aber eine sogenannte Billigkeitsprüfung gemacht worden, erläutert die Anwältin Ursula Röder. Diese habe nach Ansicht des Gerichts ergeben, dass die Nebenkläger, die am „schwarzen Donnerstag“ vom Strahl des Wasserwerfers getroffen worden waren, eine gewisse Mitschuld am Geschehen haben. Das Gericht begründe das damit, dass die Verletzten bei der Demonstration gegen die Bauarbeiten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 den Park nicht verlassen hätten, nachdem die Polizei sie dazu aufgefordert habe.

Anwalt von Dietrich Wagner will Beschwerde einlegen

Gegen die Kostenentscheidung gebe es keine Rechtsmittel mehr, so die Stuttgarter Anwältin. Es könne sich um mehrere Tausend Euro handeln. Eine genaue Summe könne sie noch nicht nennen, sagt Ursula Röder. Sie habe jedoch zu Beginn des Verfahrens erwirkt, dass die Anwälte den Nebenklägern beigeordnet werden. Das war vom Oberlandesgericht zunächst abgelehnt worden. Röder und ihre Kollegen setzten das aber auf dem Beschwerdeweg durch. Daher bekommen die Nebenkläger einen Teil in Höhe der Pflichtverteidigergebühren erstattet. Sie müssten dann noch die Differenz zu den Wahlverteidigergebühren tragen.

„Ich werde dagegen eine Beschwerde einlegen, auch wenn eigentlich keine Rechtsmittel mehr möglich sein“, sagt der Anwalt Frank-UIrich Mann, der den Rentner Dietrich Wagner vertrat. Das begründet er damit, dass die Versammlung nicht vom Vertreter der Stadt aufgelöst worden war. „Deswegen haben sich die Nebenkläger auch nicht mitschuldig gemacht“, so Mann.