Der Wasserwerfer-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht kommt nicht voran. Ein Oberkommissar, der mehr Licht ins Dunkel bringen könnte, schweigt. Doch die nächsten Zeugen sind bereits geladen.

Der Wasserwerfer-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht kommt nicht voran. Ein Oberkommissar, der mehr Licht ins Dunkel bringen könnte, schweigt. Doch die nächsten Zeugen sind bereits geladen.

 

Stuttgart - Die Suche nach der Wahrheit gestaltet sich zäh im Wasserwerfer-Prozess: Ein als Zeuge geladener Oberkommissar hat am Mittwoch vor dem Landgericht Stuttgart keine Aussage gemacht. Der 52 Jahre alte Beamte von der Ulmer Polizei machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Dies hatte ihm die Vorsitzende Richterin zugestanden, da er sich mit Aussagen zu seiner Person auch hätte selbst belasten können.

Seit Juni müssen sich zwei Polizeiführer vor dem Landgericht Stuttgart wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten. Sie waren an der Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 beteiligt. Damals hatten Stuttgart-21-Gegner den Park besetzt.

Zur Halbzeit des Prozesses ist weiter unklar, was die Angeklagten an dem Tag genau gesehen haben. Um dieser Frage nachzugehen, nahm das Gericht am Mittwochnachmittag den Schlossgarten in Augenschein. Gemeinsam mit den Nebenklägern sollten die Standorte der Angeklagten und deren Blickfelder während der Geschehnisse nachvollzogen werden.

Am Mittwoch kommender Woche geht der Prozess weiter. Für diesen Tag sind insgesamt elf Polizisten als Zeugen geladen. Darunter ist auch ein Polizeihauptmeister, der bereits einen Strafbefehl über sieben Monate Haft auf Bewährung akzeptiert hat. Er ist damit wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt während des sogenannten Schwarzen Donnerstags vorbestraft.

Der damalige Einsatz, bei dem die Beamten unter anderem mit Wasserwerfern und Reizgas gegen die Protestierenden vorgingen, eskalierte. Laut Innenministerium wurden mehr als 160 Menschen verletzt, einige schwer. Der Prozess ist noch bis Dezember angesetzt. Am Mittwoch war der 15. von insgesamt 30 Verhandlungstagen.