Im Wasserwerferprozess beginnt am Mittwoch die Beweisaufnahme. Am Dienstag hatten die angeklagten Polizeibeamten erneut dargestellt, dass sie während des Einsatzes nichts von Verletzungen durch Wasserwerfer gewusst hätten.

Stuttgart - Im Wasserwerferprozess beginnt am Mittwoch die Beweisaufnahme. An den drei ersten Verhandlungstagen hatten sich die angeklagten Polizeibeamten zu den Vorwürfen geäußert. Am Dienstag stellten sie erneut dar, dass sie während des Einsatzes nichts von Verletzungen durch Wasserwerfer gewusst hätten.

 

In dem Verfahren geht es um fahrlässige Körperverletzung im Amt. Den beiden angeklagten Polizeibeamten wird vorgeworfen, in ihrer Funktion als Einsatzabschnittsleiter am 30. September 2010, dem „Schwarzen Donnerstag“, nicht eingeschritten zu sein, als Demonstranten von Wasserwerfern verletzt wurden.