Trotz der hohen Erwartungen geht es vor Verhandlungsbeginn bemerkenswert ruhig vor dem Landgerichtsgebäude zu: Gut ein Dutzend Demonstranten fordert auf Transparenten, dass Innenminister Reinhold Gall (SPD) die offizielle Zahl der verletzten Gegner des Bahnprojekts am „schwarzen Donnerstag“ korrigieren solle. Das Land geht von 130 Personen aus. Die Parkschützer verweisen indes auf Sanitäter, die 400 Menschen versorgt hätten.

 

Während die wenigen Demonstranten draußen ihrem Unmut Luft machen, bildet sich im Untergeschoss des Gebäudes eine Schlange: Der Verhandlungssaal wird erst unmittelbar vor Prozessbeginn geöffnet. Eine Sicherheitsschleuse ist eingerichtet. Ähnlich wie am Flughafen müssen die Besucher sich durchsuchen lassen. Plakate, Handys, Feuerzeuge und Trillerpfeifen müssen draußen bleiben. Die meisten lassen die Prozedur gelassen über sich ergehen. Ein S-21-Gegner fährt aber kurz aus der Haut: „Das habe ich das letze Mal erlebt, als ich in die DDR eingereist bin!“ Doch das Wachpersonal beruhigt ihn: „Es ist zu Ihrer eigenen Sicherheit.“

Kritik entzündet sich am Rand der Verhandlung auch daran, dass der Einsatz strafrechtlich nur für eine Handvoll Beamte Konsequenzen hat: Im Fall der Wasserwerfer wurden die Verfahren gegen sechs Polizisten eingestellt. Vier Beamte akzeptierten Strafbefehle. Ein weiterer Polizist, der einer Demonstrantin grundlos aus nächster Nähe Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hatte, zahlte eine Strafe von 6000 Euro. Ein Beamter, der einen Mann mit einem Schlagstock attackiert hatte, wurde zu 6400 Euro Geldstrafe verurteilt.

Richterin beendet Prozesstag nach anderthalb Stunden

Als Richterin Haußmann nach anderthalb Stunden den Prozesstag für beendet erklärt, dauert es, bis sich der Saal leert. Der Sprecher der Parkschützer, Matthias von Herrmann, ist „verwundert darüber, dass die beiden Angeklagten nicht mitbekommen haben wollen, in welcher Form die Wasserwerfer eingesetzt worden sind“. Das Opfer Wagner spricht von einer „Schutzbehauptung“ der Polizisten. Insgesamt seien die beiden Männer „eh Bauernopfer“. „Die wirklich Verantwortlichen sitzen nicht auf der Anklagebank“, sagt Wagner. Sein Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann hat dabei vor allem eine Person im Visier: Er möchte auch den Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) als Zeugen vernehmen, der beim Einsatz seine Hände mit im Spiel gehabt haben soll. Wann Mann den Antrag stellt – noch ist Mappus nicht geladen – ist offen.

Sonst bleibt es ruhig, doch nach der Verhandlung brodelt es. „Unverschämt!“ „Unerhört!“, poltern die eben noch so stillen Zuhörer und finden derbe Schimpfwörter für die Angeklagten. Was sie so aufregt: die beiden Polizeibeamten haben ihre Anwälte eine Erklärung verlesen lassen. „Unsere Mandanten weisen die gegen sie erhobenen Anklagevorwürfe entschieden zurück“, heißt es darin und: Die Beweisaufnahme werde nicht dazu führen, den beiden eine Schuld nachzuweisen. Sie hätten während des Einsatzes nicht mitbekommen, dass Menschen vom Wasserwerfer verletzt wurden. Unter anderem habe das daran gelegen, dass man ihnen keinen funktionsfähigen Funkkanal zur Verfügung gestellt habe. Nur über Handy und Boten hätten sie mit dem Führungsstab des Polizeipräsidiums kommunizieren können. Die Verteidiger gehen aber auch noch einen Schritt weiter: Der Prozess sei nicht der Ort, den Tag in all seinen Facetten aufzuarbeiten, sagt der Anwalt Olaf Hohmann. Genau das hatten sich viele Beobachter aber von dem Verfahren erhofft.

Doch die Erklärung ruft nicht nur negative Reaktionen hervor. Neben Wagner sitzen vier weitere Nebenkläger im Saal. Die Anwältin einer von ihnen ist versöhnlich gestimmt: „Es kamen von den Polizisten auch Worte des Bedauerns“, sagt die Juristin Simone Eberle. Wie alle Vertreter der Nebenkläger hat auch sie schon etliche S-21-Gegner vor Gericht vertreten – und solche Töne aus den Reihen der Polizei noch nicht gehört. Das Bedauern kommt gut an. „Darauf hat meine Mandantin nun fast vier Jahre lang gewartet.“

Prozessbesucher müssen sich durchsuchen lassen

Trotz der hohen Erwartungen geht es vor Verhandlungsbeginn bemerkenswert ruhig vor dem Landgerichtsgebäude zu: Gut ein Dutzend Demonstranten fordert auf Transparenten, dass Innenminister Reinhold Gall (SPD) die offizielle Zahl der verletzten Gegner des Bahnprojekts am „schwarzen Donnerstag“ korrigieren solle. Das Land geht von 130 Personen aus. Die Parkschützer verweisen indes auf Sanitäter, die 400 Menschen versorgt hätten.

Während die wenigen Demonstranten draußen ihrem Unmut Luft machen, bildet sich im Untergeschoss des Gebäudes eine Schlange: Der Verhandlungssaal wird erst unmittelbar vor Prozessbeginn geöffnet. Eine Sicherheitsschleuse ist eingerichtet. Ähnlich wie am Flughafen müssen die Besucher sich durchsuchen lassen. Plakate, Handys, Feuerzeuge und Trillerpfeifen müssen draußen bleiben. Die meisten lassen die Prozedur gelassen über sich ergehen. Ein S-21-Gegner fährt aber kurz aus der Haut: „Das habe ich das letze Mal erlebt, als ich in die DDR eingereist bin!“ Doch das Wachpersonal beruhigt ihn: „Es ist zu Ihrer eigenen Sicherheit.“

Kritik entzündet sich am Rand der Verhandlung auch daran, dass der Einsatz strafrechtlich nur für eine Handvoll Beamte Konsequenzen hat: Im Fall der Wasserwerfer wurden die Verfahren gegen sechs Polizisten eingestellt. Vier Beamte akzeptierten Strafbefehle. Ein weiterer Polizist, der einer Demonstrantin grundlos aus nächster Nähe Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hatte, zahlte eine Strafe von 6000 Euro. Ein Beamter, der einen Mann mit einem Schlagstock attackiert hatte, wurde zu 6400 Euro Geldstrafe verurteilt.

Richterin beendet Prozesstag nach anderthalb Stunden

Als Richterin Haußmann nach anderthalb Stunden den Prozesstag für beendet erklärt, dauert es, bis sich der Saal leert. Der Sprecher der Parkschützer, Matthias von Herrmann, ist „verwundert darüber, dass die beiden Angeklagten nicht mitbekommen haben wollen, in welcher Form die Wasserwerfer eingesetzt worden sind“. Das Opfer Wagner spricht von einer „Schutzbehauptung“ der Polizisten. Insgesamt seien die beiden Männer „eh Bauernopfer“. „Die wirklich Verantwortlichen sitzen nicht auf der Anklagebank“, sagt Wagner. Sein Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann hat dabei vor allem eine Person im Visier: Er möchte auch den Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) als Zeugen vernehmen, der beim Einsatz seine Hände mit im Spiel gehabt haben soll. Wann Mann den Antrag stellt – noch ist Mappus nicht geladen – ist offen.

Vor dem Gerichtsgebäude stehen die Menschen noch ein wenig zusammen. Während die Angeklagten und deren vier Verteidiger sich ums Eck in einem Café treffen, rollen die S-21-Gegner vor dem Gerichtsgebäude bald die Transparente zusammen. Die meisten wollen am Mittwoch zum zweiten Prozesstag wiederkommen: Man ist gespannt, wie die Polizisten auf die Fragen der Prozessbeteiligten antworten. Sie hatten angekündigt, persönlich Stellung nehmen zu wollen.