Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Wasserwerferprozess gegen zwei Polizeibeamte eingestellt wird. Endgültig entscheidet darüber das Stuttgarter Landgericht am Mittwochmittag.

Stuttgart - Das Stuttgarter Landgericht entscheidet am Mittwochmittag über die Einstellung des Wasserwerferprozesses gegen zwei Polizeibeamte. Die Kammer tritt um 14 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Die Entscheidung, das Verfahren zu beenden, gilt als sehr wahrscheinlich. Die 18. Große Strafkammer des Landgerichts hatte dies vorgeschlagen, da die Richter und Schöffen bei Zwischenberatungen in der vergangenen Woche nur eine geringe Schwere der Schuld der beiden Angeklagten erkannt hatten. Die hochrangigen Polizeibeamten müssen sich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten. In dem Abschnitt, für den sie am 30. September 2010, dem „schwarzen Donnerstag“, zuständig waren, wurden Wasserwerfer eingesetzt. Durch deren Strahl wurden Demonstranten verletzt, einige von ihnen schwer. Fünf Verletzte treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

 

Die Grundlage der Einstellung ist der Paragraf 153 a der Strafprozessordnung. Die Angeklagten sollen je eine Auflage von 3000 Euro bezahlen, so der Vorschlag des Gerichts. Vorbestraft wären sie im Falle einer Einstellung nicht. Rechtsmittel, etwa eine Revision, sind nicht möglich.

Nebenkläger wollten Einstellung verhindern

Die Anwälte der Nebenkläger hatten noch versucht, der Einstellung mit einem Befangenheitsantrag entgegen zu wirken. Sie hatten unter anderem argumentiert, dass die Kammer das Verfahren „zur Unzeit“ einstelle, da noch wichtige Zeugen zu hören seien. Der Antrag wurde offenbar abgelehnt. Das Landgericht nahm dazu noch nicht Stellung. Wäre aber über den Befangenheitsantrag noch nicht entschieden, so könnte die Kammer heute nicht tagen.

Der Verhandlungstermin beginnt um 14 Uhr am Stuttgarter Landgericht.