Überraschende Wendung im Prozess um den Polizeieinsatz im Mittleren Schlossgarten gegen Gegner des Projekts Stuttgart 21. Weil der Verdacht auf Befangenheit besteht, wird einer der Schöffen ausgetauscht.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Überraschung beim Wasserwerferprozess: Einer der beiden Schöffen muss ausgetauscht werden. Es bestehe die begründete Besorgnis der Befangenheit, hieß es. Nun kommt der einzige Nachrücker zum Zuge.

 

Bei dem Verfahren vor dem Landgericht sollen die Ereignisse des Schwarzen Donnerstag aufgearbeitet werden. Bei der Räumung des Mittleren Schlossgarten am 30. September 2010 wurden zahlreiche Demonstranten und Polizisten verletzt. Angeklagt sind zwei Polizeiführer. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, den Befehl beim Wasserwerfereinsatz nur mit dosiertem Druck zu agieren, nicht weiter gegeben zu haben.

Wir haben den Text am 22. Juli 2014 um 10:29 Uhr geändert. In der ursprünglichen Version wurde das falsche Datum 30. September 2011 verwendet.