Im Verfahren gegen zwei Polizeibeamte haben am Mittwoch zwei Zeuginnen ausgesagt, die am 30. September 2010 im Schlossgarten verletzt wurden. Eine der beiden leidet heute noch unter den Folgen.

Stuttgart
Der fünfte Tag des Wasserwerferprozesses gegen zwei Polizeibeamte ist für eine Zuhörerin im Saal zu belastend. Als die Kammer zur Beweisaufnahme Videos vorführt, die wieder und wieder zeigen, wie der Wasserstrahl auf die Menge gerichtet wird, bricht sie in Tränen aus. Das, was sie am 30. September 2010 im Schlossgarten erlebte, ist noch nicht bewältigt. Die Frau erträgt die Szenen nicht und geht raus.

 

In der juristischen Aufarbeitung des Polizeieinsatzes ist die 19. Strafkammer des Landgerichts nun in die Beweisaufnahme eingetreten. Zwei Frauen, die im Schlossgarten verletzt wurden, als die Polizei den Park unter Einsatz von Wasserwerfern, räumte, sagten aus. Eine 55-jährige Pfarrerin berichtet, sie habe Todesangst gehabt. Sie sei in den Park gefahren, um nach ihrem Sohn zu sehen. Der habe ihr, während sie ein Taufgespräch führte, auf den Anrufbeantworter gesprochen und vom beginnenden Einsatz erzählt. Ihr Junge sei zuvor bei der Schülerdemo gewesen. Sie habe sich nach einer SMS des Sohnes der Plane genähert, unter der sie ihren Sohn vermutete, und sich selbst unter einer Plane geschützt. Dort wurde sie von Wasserstößen getroffen, am Arm und am Hinterkopf. Sie erlitt Hämatome, die wochenlang schmerzten.

Verletzter hat heute noch Probleme

Für die zweite Zeugin sind die Folgen noch spürbar. Die 67-jährige Psychotherapeutin kam mit ihrer Tochter in den Park. Sie habe Durchsagen gehört, die Demonstranten sollten den Weg frei machen. Sie habe diese Aufforderung nicht auf sich bezogen, da sie auf der Wiese stand, sagt die Frau. Trotzdem wurde sie von einem Wasserstrahl im Gesicht getroffen, ihr Augapfel wurde geprellt. Als Folgeerkrankung habe sie grauen Star auf dem einen Auge.

Der Prozess geht am 18. Juli weiter.