Eine Putzfrau wollte an das Vermögen eines 88-Jährigen gelangen. Sie hat Überweisungen und Scheckvorlagen zu ihren Gunsten abgeändert und dem Rentner Lügengeschichten aufgetischt. Jetzt muss sie wegen Betrugs ins Gefängnis.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Waiblingen/Kernen - Allzu dreist waren die Versuche der Angeklagten, um an das Vermögen eines 88-Jährigen aus Rommelshausen zu gelangen. So soll die Putzfrau Anita K. (alle Namen geändert) Überweisungen und Scheckvorlagen zu ihren Gunsten abgeändert haben. Außerdem hat sie sich mit Lügengeschichten 80 000 Euro erschlichen. Das Amtsgericht Waiblingen unter dem Vorsitz von Richter Steffen Kärcher verhängte am Montag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

 

Intensiver Kontakt zwischen Angeklagter und Opfer

Betrug, versuchter Betrug mit Urkundenfälschung und Diebstahl lauteten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Seit 2007 kennen sich die Angeklagte und der Geschädigte. Sie hat bei dem Rentner Bruno F. und dessen Ehefrau im Haus geputzt. Nach dem Tod der Frau im Jahr 2012 wurde der Kontakt intensiver. Anita K. war fast täglich bei dem älteren Herrn, kaufte für ihn ein, hielt die Wohnung sauber und kümmerte sich um den Garten „Ich war immer für ihn da“, sagt die 42-Jährige.

Das Vertrauensverhältnis war so groß, dass Bruno F. die Angeklagte auch mit Bankgeschäften beauftragte. Doch als im Januar 2014 auf einer Scheckvorlage der Betrag von 3000 auf 8000 Euro abgeändert wurde, verweigerte die Bank die Auszahlung. Auch im Oktober 2014 wurde ein Bankangestellter misstrauisch, weil auf einer Scheckvorlage der ursprünglich eingetragene Betrag von 500 Euro in 5000 Euro umgewandelt wurde. Der Banker sagt im Zeugenstand: „Als ich Bruno F. am Telefon darauf ansprach, erklärte er mir, dass er wohl einen Fehler gemacht hätte.“

Es kam auch zu sexuellen Handlungen

Wollte Bruno F. die Angeklagte damals schützen? Schließlich soll es zwischen ihm und Anita K. auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Oder leidet der Rentner zunehmend an Demenz? Das zumindest sagt seine Tochter Ulrike F. im Zeugenstand. Tatsache ist, dass er Anita K. 80 000 Euro gegeben hat, damit sie sich eine Wohnung von dem Geld kaufen kann. „Sie sagte mir, dass sie aus ihrer Wohnung ausziehen muss, da wollte ich ihr helfen“, sagt Bruno F. Dass seine Putzfrau aber bereits in einer Eigentumswohnung mit ihrem Mann wohnte, davon wusste der Rentner nichts.

Das Fass zum Überlaufen brachte eine Überweisung von 250 000 Euro, bei der als Empfänger eine Tochter von Anita K. eingetragen war. Die Bank verweigerte die Transaktion, und die Tochter von Bruno F. erstattete Anzeige bei der Polizei. „Sie hatte auch auf Kosten meines Vaters Jacken, Hosen und Mäntel im Wert von mehr als 1000 Euro bei einem Modeversandhaus bestellt“, sagte Ulrike F.

Die Angeklagte hat das Vertrauensverhältnis missbraucht

Für den Staatsanwalt steht fest: Anita K. hat das Vertrauensverhältnis missbraucht. „Sie hat versucht, Bruno F. über den Tisch zu ziehen.“ Der Vertreter der Anklage plädiert für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Strafe beinhaltete auch einen Diebstahl in einer Drogerie, der ebenfalls Gegenstand der Verhandlung war. Anita K. hatte versucht, eine Creme im Wert von 80 Euro zu stehlen.

Während der Verteidiger einen Freispruch fordert, verurteilt der Richter Steffen Kärcher die Angeklagte wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Da die vorbestrafte Anita K. damit gegen ihre Bewährung verstoßen hat, muss sie ins Gefängnis. „Sie haben Bruno F. getäuscht, denn Sie hatten nie vor von dem Geld eine Wohnung zu kaufen“, begründet der Vorsitzende des Gerichts sein Urteil. Der versuchte Betrug mit Urkundenfälschung konnte Anita K. jedoch nicht nachgewiesen werden.