Weil ein 18-Jähriger wiederholt mit Marihuana erwischt wird, verdonnert ihn das Gericht zu Arbeitsstunden. Der Angeklagte war wegen zwei Joints in der Tasche zunächst vor der Polizei geflüchtet.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Waiblingen - Felix K. hat zwei Joints bei sich, als er auf der Straße einen Polizisten sieht. Der 18-Jährige rennt Hals über Kopf davon und schmeißt die Tasche mit den Drogen weg. Weil in dem Beutel aber ein Dokument mit seinem Namen ist, stellt er sich kurz darauf der Polizei.

 

Der Fall, der nun vor dem Amtsgericht Waiblingen verhandelt wurde, trug sich am frühen Abend des 19. Juni zu. Auf der Anklagebank musste sich Felix K. wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. „Als ich den Polizisten sah, hatte ich einen Blackout“, erklärte er der Richterin die Flucht. Die Tasche habe er weggeworfen, damit er nicht erneut mit Marihuana in Verbindung gebracht würde.

Das Kiffen kann er nicht ganz lassen

Felix K. stand nicht das erste Mal vor Gericht. Wegen Besitzes und Erwerbs von Betäubungsmitteln musste er schon Arbeitsstunden ableisten und Gespräche mit einem Suchtberater führen. Die Auflagen hat er immer erfüllt, doch das Kiffen konnte er nie ganz lassen. „Ich habe aber nie täglich geraucht“, sagte er.

Nach dem Werkrealschulabschluss hatte der Fellbacher eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann begonnen. Diese brach er jedoch im Mai diesen Jahres ab. Er habe unverhältnismäßig viel arbeiten müssen, erzählte er. Der Vorfall mit den Joints passierte nur wenige Wochen später. „Die Drogen waren aber nur für mich bestimmt“, sagte der Angeklagte, der seit diesem Schuljahr das Berufskolleg besucht.

Der Angeklagte verspricht Besserung

Felix K. war von sich aus aufs Polizeirevier gegangen. „Wegen der Dokumente hatten sie meinen Namen, außerdem brauchte ich dringend den Hausschlüssel, der auch in der Tasche war.“ Die ganze Geschichte sei dumm gewesen und werde nicht wieder vorkommen, sagte er.

Die Richterin Bayer glaubte dem Angeklagten und folgte dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Obwohl Felix K. zum Zeitpunkt des Vorfalls schon Heranwachsender war, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Jetzt muss er 20 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten und dem Gericht ein negatives Drogenscreening vorlegen.