Das Begehren einer Initiative ist laut einem Gutachten zwar unzulässig. Falls der Gemeinderat bei dem strittigen Thema am Dienstag seine Souveränität abgibt, könnte es jedoch am 10. Juli zu einer direkten Abstimmung kommen.

Weilheim - Rein rechtlich ist das Bürgerbegehren, das die Initiative für die Erhaltung der Limburghalle angestrengt hat, unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Heidelberger Kanzlei Dr. Lipinski im Auftrag der Stadt Weilheim. Wegen formaler Fehler habe der Gemeinderat am Dienstag keine andere Wahl, als das Bürgerbegehren abzulehnen, stellt der Verwaltungsjurist Uwe Lipinski fest. So hätten die Unterschriftenlisten keine Begründung enthalten, und die Bürger seien nicht aufgeklärt worden, bemängelt der Gutachter unter anderem. Klaus Neckernuß, der Leiter der Kommunalaufsicht im Kreis Esslingen, hält Lipinskis Einschätzung für „nachvollziehbar“.

 

Abstimmung ist Ermessenssache

Dennoch könnte der Gemeinderat in der Sitzung den Weg frei machen für einen Bürgerentscheid. Dem Gemeinderat stehe es „natürlich weiterhin frei, im Rahmen seines politischen Ermessens ein Ratsbegehren zu initiieren“, erklärt der Gutachter. Tatsächlich ist die Stadtverwaltung bereit, die Bürger entscheiden zu lassen. Wie die Fragestellung für einen Bürgerentscheid lauten würde, sollte der Gemeinderat diesen Weg mitgehen, ist noch offen. „Sind Sie für den Bau einer neuen Turn- und Festhalle an der Lindach?“ – diesen Textvorschlag macht indessen vorab die Verwaltung.

Diese Formulierung unterscheidet sich von dem Wortlaut, mit dem die Initiative zuvor um die Unterstützung der Bürger geworben hatte: „Ich bin für den Erhalt der Limburghalle“ – diesen Satz haben 1883 Bürger der rund 10 000 Einwohner zählenden Stadt unterschrieben. Angesichts dieses hohen Prozentsatzes und der auch finanziell weitreichenden Auswirkungen rät der Bürgermeister Johannes Züfle nun dazu, das Hallenthema in die Hände der Bürger zu legen. Ob der Gemeinderat tatsächlich seine Souveränität abgibt, ist allerdings offen. Denn dafür müssten zwei Drittel der Stadträte zustimmen.

Initiative favorisiert Instandsetzung

Bereits im Dezember hatte das Gremium mehrheitlich beschlossen, die 1962 gebaute und sanierungsbedürftige Limburghalle abzureißen. Am bisherigen Standort wäre dann Platz für Wohnbau, eine neue Turn- und Festhalle samt Tiefgarage soll für 10,5 Millionen Euro in der Stadtmitte entstehen. Einer der Vorteile dieser Variante: die Schüler der benachbarten Limburgschule könnten die neue Halle mitnutzen. Ein zusätzlicher Ersatzbau für die ebenfalls in die Jahre gekommene Schulturnhalle entfiele somit.

Gegen den Gemeinderatsbeschluss strengte die Initiative aber im Februar das Bürgerbegehren an. „Mitten im Städtle soll eine klobige Kombihalle gebaut werden. Mit diesem Ergebnis sind wir nicht glücklich“, hieß es in einer Stellungnahme der Initiative. Statt eines Abrisses und eines Neubaus strebt die Initiative eine Sanierung der Limburghalle an. Die Instandsetzung wäre „um mehr als 3,5 Millionen günstiger“, betonte die Initiative.

Kostenschätzung für Sanierung ist gestiegen

Diese Argumentation ist allerdings ins Wanken geraten, nachdem die Verwaltung vor einer Woche bekannt gegeben hat, dass der Sanierungsbedarf für die Limburghalle anstelle der bisher veranschlagten Kosten von 7,2 Millionen Euro mit rund neun Millionen Euro nun doch erheblich höher ist. Die Initiative fordert jetzt, „dass bis zum Bürgerentscheid das in Frage stehende Kostenvolumen einer Sanierung der Limburghalle professionell ermittelt wird“. Für den Fall, dass der Gemeinderat mitzieht, schlägt die Verwaltung als Termin für einen Bürgerentscheid den 10. Juli vor.