Eine Premiere im Weissacher Gemeinderat: erstmals wird das Gehalt des Bürgermeisters in einer öffentlichen Sitzung behandelt. Konkret geht es am Mittwoch darum, ob der neue Rathauschef Daniel Töpfer nach der Besoldungsstufe B 2 (Grundgehalt: 6722 Euro) bezahlt werden soll.

Weissach - Eine Premiere im Weissacher Gemeinderat: erstmals wird das Gehalt des Bürgermeisters in einer öffentlichen Sitzung behandelt. Konkret geht es am Mittwoch darum, ob der neue Rathauschef Daniel Töpfer nach der Besoldungsstufe B 2 (Grundgehalt: 6722 Euro) bezahlt werden soll, oder nach A 16 (Grundgehalt 5123 Euro). Vorgeschlagen ist ein B-2-Salär, was im Ort für einige Nachfragen sorgt. Rechtlich gesehen gibt es einen Ermessensspielraum des Gemeinderates. Im Vorfeld wurde wohl intern diskutiert, Töpfer aufgrund seiner geringen Berufserfahrung erst einmal niedriger einzugruppieren.

 

Dass das Thema nicht, wie in Weissach bei Personalangelegenheiten üblich, im geheim tagenden Finanz- und Verwaltungsausschuss beraten wird, geht auch auf eine klare Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt zurück, die ja in Weissach wegen vieler anderer Probleme genau hinschaut. „Wir haben da ein Schreiben, wonach über die Besoldung des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung zu entscheiden ist“, erklärt der amtierende Bürgermeister Bernd Feyler. Da es nicht um die Person von Daniel Töpfer, sondern um die Anforderungen des Amtes geht, sei das so.

Ein Blick in das sogenannte Kommunal-Besoldungsgesetz des Landes zeigt, dass für Kommunen bis zu 10 000 Einwohnern zwei Gehaltsstufen möglich sind: A 16 und B 2. „Welche genommen wird, hängt mit dem Stellenzuschnitt zusammen“, erklärt Kristina Fabijancic-Müller, die Sprecherin des Gemeindetages in Stuttgart. Etwa, ob es viele Eigenbetriebe gibt, oder ob Kindergärten kommunal sind oder nicht.

In Weissach hat man den Bürgermeistern meistens die höhere Besoldungsstufe gewährt – dies galt für die Vorgänger Roland Portmann (SPD, amtierte vom 1997 bis 2005) und Wolfgang Lucas (bis 1997). Bei dem 2005 gewählten Bürgermeister Reinhard Riesch wurde hingegen die niedrigere Stufe beschlossen, weil ihm die klassische Ausbildung als Diplom-Verwaltungswirt fehlte. Erst später, sozusagen nach einer Art „Probezeit“, sollte er das höhere Salär bekommen. Dieses erhielt übrigens die von 2006 bis vor Kurzem amtierende Rathauschefin Ursula Kreutel wieder von Anfang an.

Allerdings hat auch damals die Gemeindeprüfungsanstalt nachgefragt – woraufhin der Gemeinderat seinen Beschluss wiederholt und ausführlich begründet hat. Unter anderem damit, dass es zwei Ortsteile, einen Ortschaftsrat und eine vielfältige Vereinsstruktur gebe. Klar ist auch, dass es die „Sonderregelung“, die für Reinhard Riesch angesetzt wurde, nicht gibt, auch das stellt die Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem Schreiben klar. Eine Probezeit gibt es für Bürgermeister nicht. Es muss von Beginn an entweder das höhere oder das niedrigere Gehalt gezahlt werden. „Allein die Größe der Gemeinde und die Anforderungen des Amtes sind dabei ausschlaggebend“, erklärt die Gemeindetags-Sprecherin Kristina Fabijancic-Müller.

Es spricht also einiges dafür, dass die Gemeinderäte in der Sitzung am heutigen Mittwoch dem 26-jährigen Daniel Töpfer die Besoldungsstufe B 2 gewähren.