Der Bahnabschnitt Wendlingen–Kirchheim wird nun erörtert. Das Regierungspräsidium muss sich dabei mit etwa 550 Einwänden beschäftigen.

Stuttgart - In der übernächsten Woche stellt das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart eine weitere Weiche für den Bau der Bahnstrecke Stuttgart - Ulm. In der Stadthalle in Kirchheim unter Teck findet am 26. und 27. Januar, von 10 Uhr an, die Erörterungsverhandlung zum Abschnitt zwischen Wendlingen und Kirchheim statt; es ist der Planfeststellungsabschnitt 2.1.a/b. Grundsätzlich ist die Veranstaltung nicht öffentlich, in der Regel dürfen die Bürger aber dennoch teilnehmen.

Der elf Kilometer lange Streckenabschnitt sei hinsichtlich des Gesamtprojekts Stuttgart21/Neubaustrecke von besonderer Bedeutung, weil er die beiden Projekte miteinander verbinde, sagt Regierungspräsident Johannes Schmalzl. Die Trasse verläuft auf einer Länge von 8,1 Kilometern im Albvorlandtunnel, oberirdisch führt die Neubaustrecke weitestgehend an der Autobahn 8 entlang. Außerdem werden zwei Verbindungsschleifen, die "kleine Wendlinger Kurve" und die Güterzuganbindung behandelt. Das RP muss sich mit etwa 550 Einwänden beschäftigen. Es geht dabei auch um den Lärmschutz, den Schmalzl nach der Aufnahme des Abschnitts Plochingen-Wendlingen in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes gewährleistet sieht.

Die Güterzuganbindung wird laut RP gebaut, um die bestehende Filstaltrasse zu entlasten. Sie ermögliche es, dass schnelle, leichte Güterzüge von der Bestands- in die Neubautrasse einfädeln könnten. Das Netzwerk Privatbahnen ist zwar nicht einspruchsberechtigt, hat aber dennoch als Nutzer seine Kritik ans RP übermittelt. Die privaten Eisenbahnunternehmen machten deutlich, dass es europaweit keinen Bedarf für die schnellen, leichten Güterzüge gebe und deshalb die Annahme von 40 Fahrten in beide Richtungen pro Tag, überzogen sei. Von einer Überlastung der Bestandsstrecke könne zudem längst keine Rede mehr sein, da immer mehr Güterzüge diesen Bereich weiträumig umfahren würden.

Bemängelt wird die starke Steigung der Anbindung von 25 Promille, das sei doppelt so viel wie ohne Ausnahmegenehmigung auf Hauptstrecken gestattet. Dass die Anbindung nicht kreuzungsfrei geführt werde, sei für eine Hochleistungsstrecke unangemessen. Kritikwürdig sei auch der geringe Regelblockabstand von 482 Metern. Da Güterzüge bis zu 750 Meter lang sein dürfen, würden beim Abbiegen die letzten Wagen die Hauptstrecke blockieren. Die nur eingleisige "Kleine Wendlinger Kurve" sei "schlimmer als die Geislinger Steige", weil sie die Werte des 150 Jahre alten Hindernisses übertreffe. Gemeint ist, dass sie steiler sei und geringere (275 gegenüber 278 Meter) Kurvenradien aufweise.