Wendlingen-Ulm Behörde gibt Neubaustrecke nicht frei
Thomas Braun und Jörg Nauke, 17.11.2010 19:15 Uhr
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Für der Neubaustrecke nach Ulm werden vorerst keine vorbereitenden Arbeiten durchgeführt. Foto: dpa
Für der Neubaustrecke nach Ulm werden vorerst keine vorbereitenden Arbeiten durchgeführt. Foto: dpa
Stuttgart/Berlin - Die drei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Pricewaterhouse-Coopers (PWC), SUSAT sowie die Märkische Revision werden im Rahmen der laufenden Sachschlichtung nach Informationen der Stuttgarter Zeitung nicht nur die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Deutschen Bahn AG für das Projekt Stuttgart 21 unter die Lupe nehmen, sondern auch die Kosten für die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm. Anlass dafür sind neue Ungereimtheiten. Laut eines Berichts des Magazins "Stern" haben die Kontrolleure des Eisenbahn-Bundesamts (Eba) der Bahn mit einem Schreiben vom 7. September die Freigabe in finanzieller Hinsicht für den Bau des geplanten Boßler- und des Steinbühltunnels im Umfang von 830 Millionen Euro versagt. Der Grund: die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert.

Das Bundesverkehrsministerium bestätigte den Bericht. Allerdings sei es ein normaler Vorgang, wenn vor Baubeginn die Finanzierung nochmals nachjustiert werden müsse, so eine Sprecherin. Ergänzend teilte das Ministerium am Abend mit, die in dem Stern-Artikel erwähnten angeblichen Preiserhöhungen für die beiden Tunnels seien im aktuellen Kostenstand von 2,89 Milliarden Euro enthalten. Die Bahn sprach von einem "untauglichen Versuch", mit unsachlichen und irreführenden Darstellungen Stimmung gegen das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm zu machen". Er habe den Eindruck, so der Konzernchef Rüdiger Grube am Mittwochabend am Rande einer Veranstaltung beim Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein, "dass jedes Mal das Haar in der Suppe gesucht wird". Tatsächlich handle es sich bei dem kritisierten Vorgang um eine "reine Formalie". Aufgrund unterschiedlicher Bearbeitungsstände in den verschiedenen Planfeststellungsabschnitten sei es zu einer zeitlichen Überschneidung von Anträgen zur Baufreigabe mit der Aktualisierung der Finanzierungsvereinbarung gekommen, so die Bahn. Die Gesamtfinanzierung sei davon unberührt, hieß es.

Das Eba hatte in seinem Schreiben bemängelt, dass die Kosten für die Tunnels explodiert seien, und zwar um ein Drittel oder 280 Millionen Euro. Die Bahnaufseher glauben "aus Erfahrung mit anderen Projekten" zu wissen, dass derart hohe Mehrkosten nicht innerhalb der bestehenden Finanzierungsvereinbarung kompensiert werden könnten. Bisher ist für die Neubaustrecke vom Eba nur eine Baufreigabe erteilt worden – für eine Brücke am Aichelberg. Dort hat die Bahn die Arbeiten allerdings eingestellt, um die im Rahmen der Schlichtung geltende Friedenspflicht nicht zu verletzen. Das Eba stellt in dem vom "Stern" veröffentlichten Schreiben fest, dass die Bahn zwar im Juli einen Anstieg der zu erwartenden Kosten von 2,025 auf 2,89 Milliarden Euro vermeldet hat, den zweiten Schritt aber nicht vollzogen habe, nämlich die Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung um die Mehrkosten von 865 Millionen Euro.

Kommentare (102)
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NOV
23
Skeptiker, 23:37 Uhr

ibt es denn keine Antwort auf diese Frage????

Ich nerve nur sehr ungern, aber ich habe die Befürworterseite am 18.11. um die Antwort auf eine in meinen Augen sehr wichtige Frage gebeten. Seitdem fand hier zwar eine rege Diskussion über die Feinheiten von B- und anderen Plänen (deren Details ich als Fachfremder offengestanden weitgehend übersprungen habe) – eine Antwort auf meine Frage habe ich aber bisher nicht bekommen. Also versuche ich es ein letztes Mal: Aus welchem Grund würde man davon ausgehen können, dass eine in der Zukunft durch schwieriges Gestein zu bauende Strecke billiger werden soll als vergleichbare bisherige Projekte? Nur, wenn jemand darauf eine überzeugende Antwort hat, gibt es einen Grund, die im Gutachten von Vieregg und Rößler genannten Kosten anzuzweifeln. Gibt es auf diese Frage aber keine überzeugende Antwort, dann sagt die Logik, dass Vieregg und Rößler Recht haben. Dann aber ist die Neubaustrecke eigentlich tot, und damit auch S 21. Insofern finde ich, dass es eine wichtige Frage ist (und ich finde es sehr, sehr schade, dass sich kein Redakteur findet, der Herrn Grube das mal fragt).

NOV
22
Kein-Wunder, 15:03 Uhr

Lächerliche Ignoranz

@ Volker S. Herr S., wer sich hier lächerlich macht ist doch jedem fachkompetenten Leser klar. Ich habe nur geschrieben, dass zur Aufstellung eines B-Plans auch die TÖB gehört werden müssen. Was ist daran falsch? Das Wissen Sie als Architekt nicht? Ihre Behauptung ist eindeutig falsch. Vor dem Aufstellungsbeschluss m u s s gar niemand gehört oder beteiligt werden... http://www.baurecht-woerterbuch.de/oeffentliches-baurecht/aufstellungsbeschluss/ Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das im Baugebiet vorgeschriebene Verfahren für den Erlass der Bauleitpläne e r s t eingeleitet. Bei Einleitung des Verfahrens weiß nur die Gemeinde, ob und was sie vor hat... Erst nach der Beschlussfassung zur Aufstellung, also nachdem bspw. Sie als Architekt nen Plan geliefert haben und klar ist, was denn die Gemeinde machen will beginnt die Begteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und die sogenannte Bürgerbeteiligung. Herr S. erklären Sie mir doch mal, wie die Bürger oder die TÖB zu etwas Stellung beziehen sollen, das noch gar nicht existiert bzw. wo erst die Beschlussfassung da ist, dass die Gemeinde überhaupt was machen will? Sie jedenfalls behaupten nun schon mehrfach, dass eine Gemeinde die TÖB b e r e i t s dann hören m u s s, wenn diese beschließt einen B-Plan aufzustellen. Das ist Quatsch, ich sage es gern nochmal, so oft Sie es halt brauchen... Da ist doch noch gar nix da, wozu man gehört werden kann!!! Es existiert doch e r s t ein Aufstellungsbeschluss. Es ist doch zu diesem Zeitpunkt der Beschlussfassung noch gar nicht klar, was denn genau folgt, es existiert doch nur die Beschlussfassung einen B-Plan an irgendeinem Ort in irgendeinem Bereich aufzustellen... Erst nachdem ein Plan da ist m u s s die Gemeinde laut BauGB viele Institutionen und politische Gremien außerhalb der jeweiligen Gemeinde hören. Wenn die Bahn genauso sauber arbeitet und argumentiert und die Reihenfolge so sauber einhält, wie Sie, dann gute Nacht um halber sechse... Aber mir vorwerfen ich sei ein Griffelspitzer und würde einem das Wort im Munde rum drehen. Nein! Ich argumentiere nur sauber und rechtlich korrekt... Ich hoffe, Sie heißen in Wirklichkeit nicht Volker S., da Sie als Architekt hier offensichtliche, fachliche Lücken aufweisen, die Sie in Ihrem "Fachwissen" besitzen. Ich bin zum Glück kein Architekt... Jedenfalls weiß ich aufgrund Ihrer Argumentation, was man von Ihren Aussagen im Regelfall zu halten hat... Sie sind nicht in der Lage sich bei Kritik zu hinterfragen, sondern beharren im Gegenteil auf einer real falschen Ansicht... Mit demokratischen Grüßen aus Hohenlohe

NOV
22
volker s., 14:15 Uhr

wo?

Hier: Ein B-Plan ist stets nur eine Gemeindesatzung und wird der Planungshoheit der Gemeinden zufolge nur von den Gemeinden beschlossen. --- Ich habe nie gesagt, dass der B-Plan nicht von der Gemeinde beschlossen wird. Ich habe nur geschrieben, dass zur Aufstellung eines B-Plans auch die TÖB gehört werden müssen. Was ist daran falsch? Sie machen sich lächerlich. Ich werde Sie ab sofort wirklich ignorieren. Schreiben Sie was Sie wollen. Egal wie falsch und an den Haaren herbeigezogen es ist!!

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