Der Gemeinderat sieht keine Möglichkeit, den Abriss des vielleicht 550 Jahre alten Gebäudes zu verhindern. Zu wenig originale Bausubstanz sei vorhanden.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Der Stuttgarter Gemeinderat wird aller Voraussicht nach nicht versuchen, den Abriss des ältesten Hauses im Hospitalviertel noch zu unterbinden. „Wenn die Genehmigung erteilt ist, können wir nichts mehr machen“, sagte Michael Kienzle von der größten Fraktion im Rat, den Grünen. Alexander Kotz, der Fraktionsvorsitzende der CDU, ist ähnlicher Ansicht, schon aus grundsätzlichen Erwägungen: „Es ist immer schwierig, wenn Politiker glauben, die besseren Denkmalschützer zu sein.“ Die Experten hätten sicherlich gute Argumente gehabt, das Haus aus dem Denkmalschutz herauszunehmen. Das Wengerterhaus in der Firnhaberstraße 1 scheint zwischen 1450 und 1650 errichtet worden zu sein; der Abriss ist für April vorgesehen (wir berichteten).

 

Denkmalbehörde ausgedünnt

Für Michael Kienzle ist die Angelegenheit aber nicht erledigt. Er hält es für notwendig, dass sich die Stadt für künftige Fälle besser aufstellt. Dazu gehöre, dass für jedes Viertel Listen angelegt würden, auf denen die wichtigsten identitätsstiftenden Gebäude stehen. Auch wollen die Grünen im nächsten Haushalt wieder einen Antrag stellen, dass Besitzer von denkmalgeschützten Häusern finanziell unterstützt werden: „So kann man die Lücke bei der Rentabilität zumindest verringern“, meinte Kienzle. Er kritisierte, dass die Denkmalbehörde bei der Stadt so ausgedünnt worden sei, dass sie kaum noch auf Hausbesitzer und Stadträte zugehen könne. Auch Monika Wüst (SPD) will die Sache prüfen lassen: „Unser Ziel muss es sein, das historische Gesicht der Stadt zu bewahren.“

Die Landesdenkmalpflege ist in Stuttgart beim Regierungspräsidium angesiedelt. Deren Sprecher Peter Zaar stärkt der Stadt Stuttgart den Rücken: Das Gutachten, das der Hausbesitzer 1997 in Auftrag gegeben habe und das von einem Verlust von mindestens 70 Prozent der originalen Bausubstanz ausgeht, sei verlässlich. Das Büro, das den Bericht erstellt habe, sei renommiert und der Landesdenkmalpflege bekannt, so Zaar. Zudem habe es damals eine gemeinsame Begehung mit der Stadt und dem früheren Landesdenkmalamt gegeben. Insofern sei es nachvollziehbar, dass das Wengerterhaus damals aus der Denkmalliste gestrichen worden sei.

Diskussionen auch in anderen Städten

Er spielt den Ball aber dennoch an die Stadt Stuttgart zurück. „Aufgabe des Denkmalschutzes ist nicht die Stadtbildpflege. Das sind zwei paar Stiefel.“ Jede Kommune könne also über den Denkmalschutz hinaus eigene städtebauliche Ziele formulieren: „Man kann auch beschließen, aus stadtgestalterischen Gründen ein Gebäude zu erhalten.“ Im Baurecht könnten dazu Vorgaben gemacht werden, auch wenn die Stadt nicht der Besitzer sei.

In anderen Städten gibt es ähnliche Diskussionen. So will die Landesbank Baden-Württemberg in Mannheim ein nicht denkmalgeschütztes barockes Gebäude abreißen; Stadt und Bürger sind empört. Bei dem sogenannten Bankpalais ist ebenso wie beim Wengerterhaus nur wenig ursprüngliche Bausubstanz vorhanden. Das Gebäude habe aber eine identitätsstiftende Wirkung für die Stadt, sagte Mannheims Bürgermeister Lothar Quast.

Auf der Stuttgarter Denkmalliste, die im Internet einsehbar ist, stehen derzeit annähernd 6000 Häuser. Der weit überwiegende Teil stammt aber aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Peter Zaar mahnt, diese Häuser nicht gering zu schätzen: „Gebäude aus dem Mittelalter und dem Barock werden erhalten, alles andere reißt man mit Begeisterung ab. Das ist eine falsche Haltung.“

Die Stuttgarter Denkmalliste steht unter

www.stuttgart-stadtgeschichte.net