Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Werbeanrufe: Es ist Unternehmen nicht erlaubt, Verbraucher mit Werbeanrufen zu belästigen, denen zuvor nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Verstöße können mit bis zu 300 000 Euro Strafe geahndet werden. Eine Erlaubnis für Anrufe, die Firmen zum Beispiel mit Rabatt- und Kundenkarten erlangen, können Verbraucher jederzeit widerrufen.

 

Fangschaltung: Wer bei Werbeanrufen die Rufnummer unterdrückt, dem droht ein Bußgeld bis zu 100 000 Euro. Der Nachweis ist aber schwer. Wer häufig so belästigt wird, kann eine Fangschaltung beantragen, der Telefonanbieter verlangt dafür aber oft Geld. Die Bundesnetzagentur betont, dass man die Nummer nicht ermitteln dürfe.

Informationen: Auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde (www.bundesnetzagentur.de) gibt es weitere Infos, wie man eine Beschwerde erreicht und welche Daten benötigt werden. Telefonische Auskünfte bei der Beratungsstelle gibt es unter 0291/9 95 52 06.