Im Streit um Abgaswerte in der Werbung musste die Umwelthilfe gegen Daimler vor Gericht eine Niederlage einstecken. Die Werbung sei nicht irreführend, so das Gericht.

Stuttgart - Im Streit mit Daimler um Werbeaussagen über Abgaswerte hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Niederlage kassiert. Der Autobauer habe keine irreführende Werbung verbreitet, urteilte das Stuttgarter Landgericht am Donnerstag. Die Umwelthilfe hatte dem Konzern vorgeworfen, Verbraucher mit Werbung für Dieselmotoren der C-Klasse getäuscht zu haben. Dabei ging es unter anderem um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnten. Die Umwelthilfe habe nicht dargelegt, was die Irritation der Verbraucher hervorrufe, so die Richter (Az.: 34 O 21/16 KFH).

 

„Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung geteilt hat“, sagte eine Daimler-Sprecherin. Laut Urteil enthält die beanstandete Passage nach dem Verständnis eines normalen Verbrauchers nicht die Aussage, Emissionswerte auf den geringsten technisch möglichen Wert zu reduzieren, sondern nur auf das technisch machbare Minimum, was bei Daimler damals technisch möglich gewesen wäre.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte, er sei überrascht und enttäuscht über die Entscheidung. In ähnlichen Verfahren habe sich die DUH bereits gegen Fiat und Opel weitgehend durchgesetzt. Es werde geprüft, Rechtsmittel einzulegen, sagte Resch weiter.