Nach den Wasen-Wildpinklern hat Stuttgart den nächsten Urinier-Skandal: am Dienstag geht ein Fall vors Amtsgericht, bei dem sich ein 64-Jähriger mit Blasenschwäche im Schlossgarten erleichtert hat. Das Bußgeld will er nicht zahlen.

Digital Desk: Jan Georg Plavec (jgp)

Stuttgart - Wer mal muss, muss zahlen – je nachdem, wo er oder sie sich erleichtert. Im Fall eines 64-Jährigen kostet das gern auch als Wildpinkeln bezeichnete öffentliche Urinieren jetzt 60 Euro – weil er im August im Schlossgarten von der Polizei aufgegriffen wurde, als er sich im Grünen erleicherte. Das Bußgeld: 35 Euro, plus Gebühren, weil der Mann bisher nicht gezahlt hat. Am Dienstag um 11.30 Uhr wird der Fall vor dem Amtsgericht Stuttgart verhandelt.

 

Der Mann argumentiert mit Blasenschwäche und dass in der Klett-Passage alle regulären WCs besetzt gewesen seien, außerdem habe er sich in einem „fast blickdichten Gebüsch“ erleichert, so die „Stuttgarter Nachrichten“. Nachdem Polizisten ihn beim Wildpinkeln ertappt hatten, ging der Fall zum Ordnungsamt der Stadt Stuttgart und jetzt eben vor Gericht.

Geruchsbelästigung provoziert oder vermieden?

Damit wird gerichtlicher Ernst, worüber im Herbst noch halb Stuttgart gelacht hatte. Damals machten die Feuerwehrleute aus der Feuerwache an der Mercedesstraße von sich reden, als sie Wasen-Wildpinklern einen Eimer Wasser über den Kopf schütteten.

Eine Polizeisprecherin erklärte damals gegenüber der StZ, dass die Polizei beim Thema Wildpinkeln „Fingerspitzengefühl“ walten lasse – und insbesondere mit Blick auf eine mögliche Geruchsbelästigung eingreife. Im Schossgarten konzentriere man sich auf Unbelehrbare.

Mit dem 64-Jährigen hat es nun einen in dieser Hinsicht bislang womöglich Unbescholtenen erwischt. Jedenfalls werteten die Beamten die Pinkelei als „Belästigung der Allgemeinheit“. Ob das verhältnismäßig war oder Wildpinkeln zur Vermeidung von Geruchsbelästigung qua voller Hose gerechtfertigt ist, klärt am Dienstag das Amtsgericht.