Die Nachbarn des 180 Meter hohen Rotors auf der Ingersheimer Höhe werden sich mit dem Bauwerk wohl abfinden müssen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ihre Klage gegen das Bauwerk zurückgewiesen.

Ingersheim - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nichts gegen das Windrad auf der Ingersheimer Höhe einzuwenden. Deshalb hat es am Mittwoch die Klage eines Anwohners zurückgewiesen. Der knapp 180 Meter hohe Rotor, der seit Juni 2012 in Betrieb ist, halte alle gesetzlichen Vorschriften ein, teilt das Gericht mit. Es gebe weder fachliche Nachweise für schädlichen Lärm, noch für eine unzumutbare Belastung wegen Schattenschlags, Lichtreflexen oder einer optisch bedrängenden Wirkung.

 

Der Kläger, Peter Hitzker, lebt etwas mehr als 700 Meter von dem Windrad entfernt, im Besigheimer Weiler Husarenhof. Er hatte bereits vor zwei Jahren per Eilverfahren versucht, den Bau der Windkraftanlage zu stoppen. Kurz darauf, im November 2011, hatte das Verwaltungsgericht die Beschwerde zurückgewiesen. In der Zwischenzeit seien keine neuen Erkenntnisse aufgetaucht, die dem damaligen Beschluss widersprechen, teilte das Gericht mit. Die Revision wurde nicht zugelassen. So bleibt den Hitzkers nur der steinige Weg, per Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim doch noch eine nächste Runde zu erzwingen. Für diese Entscheidung haben die Kläger jedoch noch einige Wochen Zeit. Zunächst können sie abwarten, bis das Gericht sein Urteil en Detail begründet. Danach können sie binnen vier Wochen die Beschwerde einreichen.

Das Urteil kommt keineswegs überraschend. Bereits bei der Verhandlung im Ingersheimer Rathaus und auf dem Grundstück des Klägers am Dienstag hatten die Richter durchblicken lassen, dass sie das Windrad für rechtlich schwer angreifbar halten. Das Landratsamt Ludwigsburg hatte bei seiner Genehmigung vorgebaut: zum Teil machten sie den Betreibern des Rotors, der Energiegenossenschaft Ingersheim, strengere Vorschriften, als eigentlich gesetzlich nötig. So muss das Windrad etwa beim Lärm Grenzwerte einhalten, die strenger sind als in Wohngebieten.

Die Energiegenossenschaft reagierte mit Erleichterung auf das Urteil und fand lobende Worte für das Landratsamt, das „durch das sehr aufwendig geführte Genehmigungsverfahren die Grundlage für eine wasserdichte Genehmigung geschaffen“ habe, heißt es in einer Pressemitteilung. Ferner appelliert die Doppelspitze der Genossenschaft, Dieter Hallmann und Jürgen Bothner, an den Kläger und seine Familie, den Rechtsstreit nun zu beenden. Sie hofften, „dass die Familie nun versucht, sich an das Windrad zu gewöhnen“, statt weiterhin den Rechtsweg zu beschreiten.

Peter Hitzker hatte am Dienstag vor Gericht beklagt, dass vor allem eine Frau und seine Kinder unter dem Rad zu leiden hätten, das einen dauerhaften, unterschwelligen Brummton von sich gebe. Seine drei kleinen Kinder schliefen nicht mehr richtig durch, seit das Windrad in Betrieb sei. Für eine Stellungnahme war Peter Hitzker am gestrigen Mittwoch nicht zu erreichen.