Wie lässt sich die Schönheit einer Gegend bewerten? Ein Verfahren der Universität Stuttgart wird selten genutzt, auch weil sie dem Umweltministerium nicht in die Politik passte.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Landauf, landab streiten sich Windkraftgegner, Investoren und Behörden darüber, wie man die subjektive Schönheit – und damit die Schutzwürdigkeit – einer Landschaft bei Windkraftprojekten bewerten soll. Dabei gibt es ein objektives Verfahren, entwickelt vom Institut für Landschaftsplanung und Ökologie an der Universität Stuttgart, in Auftrag gegeben von Regionalverbänden und zuletzt von zwei Landesministerien mitfinanziert. Doch die Ergebnisse, die explizit Bezug nehmen auf die Windkraft, werden zwar nicht unter Verschluss gehalten, aber auch nicht offiziell eingesetzt.

 

Der Landschaftsplaner Frank Roser hatte seit 2011 an einem solchen Verfahren geforscht und letztlich für ganz Baden-Württemberg eine detailreiche Karte erstellt. Dazu war er 3500 Kilometer durchs Land gefahren und hatte 500 Landschaftsfotos angefertigt, die er insgesamt 700 Personen vorlegte, Bürgermeistern, Planern und „Normalbürgern“. Diese bewerteten die Fotos nach ihrer Schönheit; hinterher wurden die Antworten statistisch ausgewertet, und es wurde für jeden Ort im Land mithilfe komplexer Rechenmodelle ein Schönheitswert festgelegt.

Streit zwischen zwei Landesministerien

Bei Planungen für Windräder genügte jetzt ein Blick auf die Karte, um zu erkennen, wie sensibel das Landschaftsbild in einer bestimmten Gegend. Doch die Auftraggeber, das Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) und das Umweltministerium, verwehrten den Daten den offiziellen Charakter. Laut Frank Roser hätten die Karten nur kurz bei der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) auf den Webseiten gestanden, seien dann aber wieder offline geschaltet worden. Wie man hört, habe es zwischen den beiden Ministerien Streit darüber gegeben, ob die Behörden verpflichtet werden sollen, diese Daten bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Das MLR, damals noch für den Naturschutz zuständig, hätte dies wohl gerne getan, das Umweltministerium, für die Energiewende verantwortlich, soll aber befürchtet haben, dass dann zu viele Standorte von vorne-herein ausgeschlossen würden.

Dies bestätigt Ralf Heineken, der Sprecher des Umweltministeriums im Prinzip. Die Projektergebnisse taugten nicht für Aussagen über konkrete Standorte, dazu seien die Karten nicht kleinräumig genug: „Wir hatten die Sorge, dass die Daten überinterpretiert und als vermeintlicher ‚Beweis‘ benutzt werden könnten, wo Windkraftanlagen angeblich nicht gebaut werden dürften.“ Heineken betont aber, dass der Abschlussbericht – ohne Kartensatz – seit Ende 2015 bei der LUBW online zu finden sei. Und auf Nachfrage würden auch die Karten herausgegeben.

In der Realität werden für viele Standorte nun wieder aufwendige Bewertungen erstellt, wobei zudem unterschiedliche Methodiken angewandt werden. Auch im Fall Lichtenstein hatte die Landesdenkmalbehörde verlangt, die neutrale Analyse der Uni Stuttgart heranzuziehen – doch das war nicht geschehen. Das MLR möchte sich nicht mehr äußern; der Naturschutz sei jetzt Teil des Umweltministeriums, so dass man nicht mehr zuständig sei.

Bundesweite Karten sind derzeit am Entstehen

Gerhard Bronner, der Präsident des Landesnaturschutzverbandes, sähe es jedenfalls gerne, wenn das Verfahren Rosers in der Genehmigungspraxis ausprobiert würde: „Es gibt noch Fragen und Unschärfen, aber ich halte die Karten für ein nützliches Instrument.“ Er habe übrigens die Karten erst mit Hinweis auf das Informationsschutzgesetz bei der LUBW erhalten. Auch der Bund scheint keine Bedenken zu haben. Derzeit erarbeitet Frank Roser mit Kollegen bundesweite Karten, die beim Netzausbau oder bei der Planung von Autobahnen herangezogen werden sollen.