Der Umweltminister gibt einen Erlass frei, in dem man planerische und rechtliche Voraussetzungen für neue Anlagen festlegt.

Stuttgart - Man will die Betroffenen einbeziehen, aber schnell gehen soll es auch: Einen Tag vor Heiligabend hat Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) den Windenergieerlass zur Anhörung frei gegeben. Das 58 Seiten dicke Werk sei an mehr als 70 Verbände, Interessengruppen und Behörden versandt worden, teilt er mit. Bis zum 10. Februar 2012 haben sie Zeit, Anregungen zu dem Erlass vorzubringen. Nach deren Prüfung soll er voraussichtlich Ende März in Kraft treten.

 

Dieser Erlass, gemeinsam verantwortet von Umwelt-, Landwirtschafts-, Verkehrs- und Finanzministerium, ist Teil der Windoffensive der grün-roten Landesregierung. Bis 2020 sollen "mindestens zehn Prozent" der Elektrizität im Land aus heimischer Windenergie gewonnen werden. Um das zu schaffen, müssen bis dahin 1200 neue Anlagen mit einer Leistung von je etwa drei Megawatt gebaut werden.

Womöglich wird die Frist verlängert

Dem stehen bisher gesetzliche Hindernisse im Weg. Diese werden Schritt für Schritt abgebaut. Zunächst ging die Regierung daran, das Landesplanungsgesetz zu ändern. Die noch geltende Version macht enge Vorgaben für die Planung von Windkraftanlagen. In der neuen sollen sich die Regionalverbände als Grobplanungsinstanz am weiter gesteckten Ziel der Landesregierung orientieren. Sodann sollen Gemeinden in ihren Flächennutzungsplänen Areale zur Windenergiegewinnung ausweisen können. Das können sie bisher nicht.

Sie müssen sich damit aber ranhalten. Bisher ist beabsichtigt, die nach dem noch geltenden Landesplanungsgesetz wirksamen Festsetzungen zum 1. September 2012 aufzulassen. Bis dahin müssten die neuen Bauleitpläne stehen. Das kann knapp werden, wie von kommunaler Seite bemängelt wurde. Wie zu hören ist, hat das die Landesregierung nicht unbeeindruckt gelassen. Womöglich wird die Frist verlängert.

Gibt das Landesplanungsgesetz vor, wo Windräder geplant werden sollen, legt der Windenergieerlass fest, wie sie geplant werden. Das betrifft unter anderem die Abwägung konkurrierender Interessen. Um naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete zu schützen, wird in dem Erlassentwurf etwa vorgegeben, dass "grundsätzlich ein Abstand von 200 Metern" von Naturschutzgebieten, Kernzonen von Biosphärengebieten oder Bannwäldern einzuhalten ist; "von Rast- und Überwinterungsgebieten von Zugvögeln mit internationaler und nationaler Bedeutung" in der Regel tausend Meter. Weiter müssen "Belange des Landschaftsbildes" etwa mit der Windhöffigkeit eines Standorts abgewogen werden.

Die Nutzung der Windenergie ist ein gutes Geschäft

Wertschöpfung: An guten Standorten können Windräder „stattliche Erträge liefern“, heißt es in dem Erlass. Die Verpachtung von Standorten könnte also „zu einem durchaus lukrativen Geschäftszweig“ werden. Das gilt für Gemeinden und für Privatleute.

Planung: Um einen Wildwuchs zu vermeiden, werden Planer aktiv. Bis jetzt sind die Pläne restriktiv, künftig soll mehr Aufgeschlossenheit herrschen. Die Regionalverbände sollen Gebiete ausweisen, wo vorrangig Windräder gebaut werden können. Dort sind dann andere konkurrierende Nutzungen nicht mehr möglich. Aber auch die Kommunen sollen in ihren Bauleitplänen die Windenergienutzung steuern. Wo das nicht geschieht, sind potenzielle Investoren noch nicht außen vor. Dann gelten das Bau- und das Immissionsschutzrecht.