Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden hat die Zivilklage vom Vater des Amokläufers gegen das Klinikum in Weinsberg scharf kritisiert.

Winnenden - Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden hat die Zivilklage vom Vater des Amokläufers gegen das Klinikum in Weinsberg scharf kritisiert. „Der Schritt mag juristisch legitim sein - aus moralischer Sicht ist er völlig daneben“, sagte Vorstandsmitglied Gisela Mayer am Mittwoch. Sie hat durch den Amoklauf im März 2009 ihre 24 Jahre alte Tochter Nina verloren.

 

Der Vater möchte erreichen, dass das Klinikum bis zu 8,8 Millionen Euro an möglichen Schadensersatz-Zahlungen übernehmen muss. Die Klage zeige, dass das Schuldeingeständnis des Vaters am Ende des ersten Prozesses Schall und Rauch gewesen sei, betonte Mayer. „Jetzt sucht er einen Schuldigen, der die Kosten zahlt.“

Den Klageentwurf gegen das Klinikum haben die Anwälte des Vaters vor rund zwei Wochen beim Landgericht Heilbronn eingereicht. Sie gehen davon aus, dass die Ärzte die Gefährlichkeit des Jungen erkennen konnten - und dass die Tat möglicherweise zu verhindern gewesen wäre, wenn sie den Vater darüber informiert hätten. Nach Auskunft eines Stuttgarter Gerichtssprechers sind bislang sechs Zivilklagen eingegangen, meist von Polizisten. Forderungen von Hinterbliebenen oder der Stadt Winnenden stehen noch aus. Im Raum stehen Schadenersatzforderungen von bis zu 18 Millionen Euro.

Für Mayer ist die rechtliche Auseinandersetzung ein „Streit um des Kaisers Bart“. Es sei sicher, dass der 17-jährige Täter psychische Probleme hatte, sagte sie. „Sonst wäre er nicht in der Klinik gewesen.“ Klar sei auch, dass der Vater als Sportschütze ein gefährliches Hobby hatte und leichtsinnig mit den Waffen umging. „Da braucht es keine Detailinformationen zu Hassfantasien.“ Der Vater solle im Rahmen seiner Möglichkeiten Verantwortung übernehmen.

Der 17-jährige Täter hat am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Sein Vater muss sich derzeit vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten, weil er die Tatwaffe unverschlossen aufbewahrt hatte.