Winnenden-Prozess
Unter dem Druck der Opferanwälte
Kathrin Wesely,
10.02.2011 07:04 Uhr
Stuttgart - Es war ein ungewöhnlicher Prozess. Nicht nur, weil erstmals jemand nach einem Amoklauf angeklagt wurde, der ihn nicht begangen hatte. Ungewöhnlich war auch die hohe Zahl an Nebenklägern: 19 Opferanwälte vertraten insgesamt 43 Hinterbliebene und Verletzte, und sie saßen einem einzelnen Angeklagten gegenüber, dem Vater des Amokläufers. "Das ist schon fast eine Karikatur des modernen Strafprozesses", sagt Stephan Barton, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Bielefeld. Im Mittelpunkt eines Strafprozesses solle der Angeklagte stehen, nicht die Nebenkläger. Selbst der Publizist und Rechtsanwalt Oliver Tolmein, der oft Opfer vertritt, sagt: "Schon die rein physische Überzahl erzeugt eine ungute Situation. In einem Prozess soll ja niemand stigmatisiert werden." Letztlich entstehe der Eindruck, man habe den Angeklagten, der dem Prozess die meiste Zeit fernblieb, nachgerade aus dem Gerichtssaal vertrieben. "Das ist eine Niederlage des Strafrechts - und für die Nebenkläger allenfalls ein Pyrrhussieg."
Der Strafrechtler Barton hat im vergangenen Jahr erstmals eine umfassende Studie zum Thema Nebenklagevertretung veröffentlicht. Er stellte fest, dass Opferanwälte "die Erwartungen an den Ertrag eines Prozesses erhöhen. Entsprechend groß ist die Enttäuschung der Nebenkläger, wenn der Prozess dies nicht einlöst", sagt Barton. "Ich glaube, dass damit weder der Gesellschaft noch den Opfern geholfen ist." Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, moralischen Ansprüchen nach Gerechtigkeit oder Wiedergutmachung zu genügen. "Da wird etwas in einen Prozess hineingetragen, das dort nicht hingehört."
Dass sich im Falle des Stuttgarter Amok-Prozesses die Nebenkläger öffentlich über das Schweigen des Angeklagten empörten, sei ein weiterer Belastungsfaktor. "Er hat das Recht zu schweigen. Der Mann verteidigt sich doch nur", so Barton. "Natürlich kann er schweigen", stimmt Tolmein zu, "aber er muss sich auch gefallen lassen, dass er dafür kritisiert wird." Dass die Eltern der getöteten Kinder sich in der Presse äußerten, sei wiederum deren gutes Recht gewesen. Der Anwalt will auch die moralischen Kategorien nicht des Saales verweisen: "Das Gericht ist zwar keine moralische Anstalt, aber auch keine unmoralische."
Der Opferschutz hat eine Wendung genommen, die offenbar selbst dessen Verfechtern nicht geheuer ist und im Stuttgarter Amok-Prozess ihren vorläufigen Höhepunkt gefunden hat. Bis in die 1980er Jahre war der Strafprozess allein auf den Angeklagten konzentriert. Das Opfer spielte bestenfalls als Zeuge eine Rolle und wurde auch bei Sexualdelikten nicht mit Glacéhandschuhen angefasst. Insbesondere feministisch engagierte Juristinnen begannen, sich für die Rechte von Opfern einzusetzen. 1986 wurde schließlich das Opferschutzgesetz verabschiedet, das Geschädigten unter anderem Akteneinsicht gewährt und erlaubt, einen Rechtsanwalt zu engagieren, der im Prozess Zeugen befragen kann.
"Es lässt sich seit den vergangenen 30 Jahren eine starke Hinwendung zum Opfer beobachten", resümiert der Rechtsexperte Barton, der diese Entwicklung kritisch sieht. In seiner Studie zeigt Barton auf, dass dies nicht ohne Folgen blieb: In Prozessen mit Nebenklagevertretern fielen die Strafen höher aus, und die Zahl der Freisprüche läge bei lediglich fünf Prozent, bei Prozessen ohne Opferanwalt indessen bei zehn Prozent. Es herrsche mehr und mehr ein "Strafklima".
Häufig ins Feld geführt wird, dass der Opferschutz im Widerspruch stehe zur Unschuldsvermutung, die für einen Angeklagten gilt: Wenn ein Richter eine Nebenklage zulasse, dann gehe er bereits davon aus, dass es ein Opfer gebe, also eine Tat vorliege. Der Opferschutz beschneide die Rechte des Beschuldigten. Zuletzt war es der Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn, der mit dieser These eine Debatte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" befeuerte. Oliver Tolmein konterte ebendort: "Opferschutz ist im deutschen Strafrecht keine der Unschuldsvermutung vergleichbare Maxime." Auch seien Vertreter der Nebenklage mit deutlich weniger Rechten ausgestattet als Strafverteidiger.
Im Stuttgarter Amok-Prozess hat das Gericht am Ende festgestellt, dass die Tat ohne die Fahrlässigkeit des Vaters nicht möglich gewesen wäre und ihn mit Strafe belegt. Die Wahrheit, nach der die Nebenkläger gesucht hatten, kam nicht zutage. Die Kernfrage, warum ein 17-Jähriger ihre Kinder getötet hat, blieb unbeantwortet. Die Nebenklagevertreter hatten in fünf Monaten nur etwa zehn Beweisanträge gestellt. Die Betroffenen empfinden jene Enttäuschung, vor der Stephan Barton gewarnt hatte. Allerdings beteuern die Eltern der Getöteten, dass es dennoch gut war, die vielen Verhandlungstage durchzustehen. Doch der Prozess selbst hinterlässt das vage Gefühl, dass das Ungleichgewicht im Gerichtssaal nicht fair war. "Dabei", so Stephan Barton, "ging es nicht mal um den Täter, sondern nur um dessen Vater."
"Anwälte erhöhen die Erwartungen"
Der Strafrechtler Barton hat im vergangenen Jahr erstmals eine umfassende Studie zum Thema Nebenklagevertretung veröffentlicht. Er stellte fest, dass Opferanwälte "die Erwartungen an den Ertrag eines Prozesses erhöhen. Entsprechend groß ist die Enttäuschung der Nebenkläger, wenn der Prozess dies nicht einlöst", sagt Barton. "Ich glaube, dass damit weder der Gesellschaft noch den Opfern geholfen ist." Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, moralischen Ansprüchen nach Gerechtigkeit oder Wiedergutmachung zu genügen. "Da wird etwas in einen Prozess hineingetragen, das dort nicht hingehört."
Dass sich im Falle des Stuttgarter Amok-Prozesses die Nebenkläger öffentlich über das Schweigen des Angeklagten empörten, sei ein weiterer Belastungsfaktor. "Er hat das Recht zu schweigen. Der Mann verteidigt sich doch nur", so Barton. "Natürlich kann er schweigen", stimmt Tolmein zu, "aber er muss sich auch gefallen lassen, dass er dafür kritisiert wird." Dass die Eltern der getöteten Kinder sich in der Presse äußerten, sei wiederum deren gutes Recht gewesen. Der Anwalt will auch die moralischen Kategorien nicht des Saales verweisen: "Das Gericht ist zwar keine moralische Anstalt, aber auch keine unmoralische."
Strafmaß erhöht sich
Der Opferschutz hat eine Wendung genommen, die offenbar selbst dessen Verfechtern nicht geheuer ist und im Stuttgarter Amok-Prozess ihren vorläufigen Höhepunkt gefunden hat. Bis in die 1980er Jahre war der Strafprozess allein auf den Angeklagten konzentriert. Das Opfer spielte bestenfalls als Zeuge eine Rolle und wurde auch bei Sexualdelikten nicht mit Glacéhandschuhen angefasst. Insbesondere feministisch engagierte Juristinnen begannen, sich für die Rechte von Opfern einzusetzen. 1986 wurde schließlich das Opferschutzgesetz verabschiedet, das Geschädigten unter anderem Akteneinsicht gewährt und erlaubt, einen Rechtsanwalt zu engagieren, der im Prozess Zeugen befragen kann.
"Es lässt sich seit den vergangenen 30 Jahren eine starke Hinwendung zum Opfer beobachten", resümiert der Rechtsexperte Barton, der diese Entwicklung kritisch sieht. In seiner Studie zeigt Barton auf, dass dies nicht ohne Folgen blieb: In Prozessen mit Nebenklagevertretern fielen die Strafen höher aus, und die Zahl der Freisprüche läge bei lediglich fünf Prozent, bei Prozessen ohne Opferanwalt indessen bei zehn Prozent. Es herrsche mehr und mehr ein "Strafklima".
Enttäuschung bei den Betroffenen
Häufig ins Feld geführt wird, dass der Opferschutz im Widerspruch stehe zur Unschuldsvermutung, die für einen Angeklagten gilt: Wenn ein Richter eine Nebenklage zulasse, dann gehe er bereits davon aus, dass es ein Opfer gebe, also eine Tat vorliege. Der Opferschutz beschneide die Rechte des Beschuldigten. Zuletzt war es der Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn, der mit dieser These eine Debatte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" befeuerte. Oliver Tolmein konterte ebendort: "Opferschutz ist im deutschen Strafrecht keine der Unschuldsvermutung vergleichbare Maxime." Auch seien Vertreter der Nebenklage mit deutlich weniger Rechten ausgestattet als Strafverteidiger.
Im Stuttgarter Amok-Prozess hat das Gericht am Ende festgestellt, dass die Tat ohne die Fahrlässigkeit des Vaters nicht möglich gewesen wäre und ihn mit Strafe belegt. Die Wahrheit, nach der die Nebenkläger gesucht hatten, kam nicht zutage. Die Kernfrage, warum ein 17-Jähriger ihre Kinder getötet hat, blieb unbeantwortet. Die Nebenklagevertreter hatten in fünf Monaten nur etwa zehn Beweisanträge gestellt. Die Betroffenen empfinden jene Enttäuschung, vor der Stephan Barton gewarnt hatte. Allerdings beteuern die Eltern der Getöteten, dass es dennoch gut war, die vielen Verhandlungstage durchzustehen. Doch der Prozess selbst hinterlässt das vage Gefühl, dass das Ungleichgewicht im Gerichtssaal nicht fair war. "Dabei", so Stephan Barton, "ging es nicht mal um den Täter, sondern nur um dessen Vater."
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Jörg K.'s Fangemeinde ?
---"Schon die rein physische Überzahl erzeugt eine ungute Situation. In einem Prozess soll ja niemand stigmatisiert werden." Letztlich entstehe der Eindruck, man habe den Angeklagten, der dem Prozess die meiste Zeit fernblieb, nachgerade aus dem Gerichtssaal vertrieben. "Das ist eine Niederlage des Strafrechts - und für die Nebenkläger allenfalls ein Pyrrhussieg."--- Der ganze Bericht hier besteht nur aus polemischen Manövern, die darauf abzielen, das Rechte der Verbrechensopfer oder ihrer Hinterbliebenen in Frage zu stellen. Eine gegenüber den Rechten der Opfer sehr despektierliche Haltung, die natürlich den rüden Parolen von "gefühlter Rechtsvorstellung", "Psychoterror gegen Familie K.", "Rachsucht" oder (das setzt dem Ganzen die Krone auf) gar von "Sippenhaft des Dritten Reichs" reichlich Nährboden verschafft. Jörg K. war sich nicht im klaren über die Folgen seines Tuns und seine Fan-Gemeinde weiss nicht, was sie da sagt.
unglaublicher Prozess
"Wir haben von dem zuständigen Richter mehr Verständnis für den Angeklagten erwartet". Anstelle den Angeklagten mit Vorwürfen zu überschütten, wäre auch bei der Familie K. ein Mitgefühl angebracht gewesen. So einen Prozess hat es noch nie in der Geschichte gegeben. Wir würden ihn als Psychoterror der Familie K. gegenüber bezeichnen! Wir hoffen, dass nun die "Nebenkläger", da sie ja ihre "Rachsucht" etwas gefüttert bekommen haben, wieder ganz normal und zufrieden weiterleben können! Unser Mitgefühl gilt, nach all den Auftritten, nur noch der Familie K. .
Richtiges Urteil
Hätten die Opferanwälte bzw. die Angehörigen der Opfer ihre "gefühlte Rechtsvorstellung" bekommen, wären wir wieder - wie im Dritten Reich - bei der Sippenhaft. Die Richter haben also richtig und angemessen geurteilt. Wir haben einen Rechtsstaat und keinen "Rachestaat". Denn die Absichten der Nebenkläger hatten nicht unbedingt mit Recht zu tun. Sie wollten einen Schuldigen, sie wollten jemanden hängen sehen und ihre Anwälte haben sie anscheinend sogar in diesem Glauben gelassen. Trotzdem danke für diesen erstaunlich ausgewogenen und fairen Artikel. So etwas liest man leider viel zu selten.