| Zeitungsgruppe Stuttgart |Sonntag, 12. Februar 2012
Stuttgart
Artikel weiterempfehlen

Winnenden Tim K.'s Vater will nicht vor Gericht

ddp, vom 13.03.2010 12:51 Uhr
Eine Szene vom März 2009: Kinder betrachten die Kerzen, Blumen und Bilder, die nach dem Amoklauf von Winnenden vor ihrer Schuler niedergelegt wurden. Foto: dpa
Eine Szene vom März 2009: Kinder betrachten die Kerzen, Blumen und Bilder, die nach dem Amoklauf von Winnenden vor ihrer Schuler niedergelegt wurden. Foto: dpa
München/Winnenden - Der Verteidiger von Jörg K. beantragte einem Vorabbericht des Nachrichtenmagazins "Focus" zufolge in einem Schriftsatz an das Landgericht Stuttgart, die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen sowie fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen abzulehnen. Der Anwalt Hans Steffan führt laut "Focus" aus, für den 51-jährigen Vater von Tim K. sei der Amoklauf nicht "erkennbar oder vorhersehbar" gewesen. Er habe "keinerlei konkrete Anhaltspunkte" dafür gehabt, dass Tim die spätere Mordwaffe aus dem Kleiderschrank nehmen könnte.

Bis heute seien dem Vater "die Hintergründe zur Tat" und die "Motivation seines Sohnes" nicht bekannt. Wenn Jörg K. vor Gericht müsse, dann allenfalls wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 mit der Waffe seines Vaters bei einem Amoklauf 15 Menschen und schließlich sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet.
Weitere Artikel
Kommentare (16)
Kommentarregeln
  • Kommentare anzeigen
Anzeigen
MRZ
16
20:19 Uhr, geschrieben von vzet
Prozeßflut
Gestern wurde ein italienischer Gastwirt von einem "Deutsch-Kosovaren" auf offener Straße erschossen. Kein Mensch interessiert sich dafür, woher die Waffe stammt, ob der Mörder sie überhaupt besitzen und auf der Straße mitführen durfte und ob sie zu Hause auch immer im Tresor eingeschlossen ist. Ach so: Kein Sportschütze, illegale Waffe und südeuropäischer Kulturraum, wo sowieso jeder bewaffnet ist, dann ist natürlich alles entschuldigt. Wenn man in diesem Fall die gleichen Rechtsgrundsätze wie im Fall K. zugrunde legen würde, dann müsste der Schwarzhändler, der die Pistole an den Mörder verkauft hat, ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden, denn er "muß ja davon ausgehen" , dass bei Waffen, die unberechtigter Weise an "bestimmte Personenkreise" verkauft werden (nochmal ein Straftatbestand), durchaus Verbrechen bis zum Mord begangen werden. Eigentlich müsste dies dann eine Prozeßflut auslösen, aber wie bereits gesagt: kein Jäger oder Sportschütze, illegale Waffe, interessiert doch alles keinen Menschen und seit die liebe Oma ihr wertvolles ererbtes Jagdgewehr hat verschrotten lassen ist unser Land ja so was von sicher geworden.
MRZ
16
13:51 Uhr, geschrieben von 100 km vom Tatort entfernt
Prozess gegen Vater von Tim K.
Ich verfolge seit einem Jahr , dass schreckliche Geschehen! Schockierend und schlimm. Aber was bringt den Opfer- Familien, wenn Herr K. verurteilt wird?? Bringt eine Verurteilung vielleicht Ihre verstorbenen Angehörigen wieder zurück? Nein diese Familie von Tim K. hat mindestens genau so viel verloren, Ihren Sohn, der keineswegs aussah wie ein "Verbrecher". Dann quält diese Familie die Frage, den Vorwurf, was haben wir falsch gemacht, dass es so weit gekommen ist. Diese Familie ist so hart bestraft, lasst sie in Frieden leben, falls sie das jemals können. Wer kennt seine Kinder wirklich, wer weiß was in ihnen vorgeht ? Nehmen Sie diese Familie wieder auf, damit auf beiden Seiten die innere Ruhe einkehrt. Hass und Rache ist nicht das Lösungwort, Sie schaden sich nur noch mehr.
MRZ
15
21:46 Uhr, geschrieben von Ir-Ragna etc.
RAGN As Horizont muss endlich mal auf die Realität justiert werden. Geisterfahrer unterwegs!
RAGNA undsoweiter verlangt: "Herr Krauss wird gebeten, künftigan seine Verlautbarungen auf den Empfängerhorizont der Leserschaft abzustellen." Ob der von einer 3. Person sg. angesprochene Herr Krauss antwortet und wie, das bleibt gottseidank seine eigene Sache. Aber: Was für Geisterfahrer sind da unterwegs - mit einem Kfz-Wunsch-Kennzeichen, das in der Stuttgarter Zulassungsbehörde nur hysterisches Lachen verursachen würde? Was für ein eigenartiges Gebilde wird da von einem als Idol verehrt - in einer aufgeklärten Zeit. Vielleicht ein gewissenloses Monster? Man darf gespannt sein, was dieses neue Goldene Kalb durch den Mund seines Propheten von sich gibt.
Kommentar-Seite
vorherige
1  von  6
nächste
 
Anzeige
 

Sie suchen ein neues Zuhause?

Wir haben Sie alle! Mieten oder kaufen, Wohnung oder Haus. In Baden-Württembergs bedeutendstem Immobilienmarkt finden Sie Angebote aus Stuttgart, der Region und dem Rest der Republik.
zur Immobiliensuche
 
StZ digital
Stuttgarter Zeitung digital
Die gedruckten Ausgaben im Originallayout.

 
 
ePress App
Genießen Sie Ihre Stuttgarter Zeitung auch auf dem iPad.
 
 
Abonnement-Prämien
Werben Sie einen Freund als Abonnent der Stuttgarter Zeitung. Für jede Empfehlung erhalten Sie eine Prämie aus unserem Shop.
Abonnement
 
Lieferservice für Stuttgart