Zwei junge Männer aus der rechten Szene wurden wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen versuchten Mordes verurteilt.

Stuttgart - Rechte Gewalt ist kein ostdeutsches Randphänomen. Das kann immer und überall so und anders wieder passieren.“ Joachim Holzhausen, Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart, spricht mit scharfem Unterton. Der Unmut ist ihm anzumerken über das Verfahren, das seine Jugendkammer 17 Tage lang beschäftigt hat und in dessen Verlauf fast 40 Zeugen geladen und zig Aktenordner durchgearbeitet wurden. Mit dem Ergebnis: „Der eigentliche Vorwurf konnte nicht aufgeklärt werden.“

 

Fest steht für die Richter vor allem: „Die Angeklagten haben sich an der Hetzjagd auf die Migranten beteiligt.“ In Winterbach im Rems-Murr-Kreis, mitten in der trügerischen Idylle von Streuobstwiesen und Schrebergärten, fanden sich vergangenen April neun junge Männer türkischer und italienischer Herkunft in einer lichterloh brennenden Gartenlaube wieder. Dort hatten sie sich vor einer Horde von Neonazis verschanzt, die auf einem Nachbargrundstück Geburtstag feierten – bis mehrere Beteiligte aus beiden Gruppen aneinandergerieten und die Situation eskalierte.

Die Angeklagten handelten menschenfeindlich

Zwar konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass sie selbst die Hütte in Brand gesetzt hatten. Auch ist nicht klar, inwiefern die zwei tatsächlich handgreiflich geworden sind gegen „die Kanaken“, dieser Begriff fällt oft in der Verhandlung. Doch die Angeklagten handelten laut der Kammer „ohne einen Funken Anstand menschenfeindlich“, als sie das Gartengrundstück der jungen Männer stürmten und diese damit in Todesangst versetzten. Auf der Flucht stürzten die Gejagten blindlings und panisch durch das Dunkel der Nacht und erlitten Knochenbrüche, Rippenprellungen, Quetschungen und Dornenverletzungen. Sie kämpfen bis heute mit den Folgen der Tat.

Dafür bekommen die Angeklagten nun eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten, was nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft liegt; beide Verteidiger hatten dagegen auf Bewährungsstrafen plädiert. Auf den Jüngeren der beiden, heute 21 Jahre alt, er ist der Sohn eines Polizeibeamten, wandten die Richter noch Jugendstrafrecht an. Allerdings wurden die beiden wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und nicht, wie zunächst angeklagt, wegen versuchten Mordes verurteilt. Dieser Vorwurf ließ sich nicht erhärten, was auch an den Aussagen fast sämtlicher Zeugen lag: „Es wurde verschleiert, gemauert und gelogen, bis sich die Balken biegen“, sagt Holzhausen.

Kritik an beiden Seiten

Seine Kritik richtete sich an beide Seiten: „Angefangen bei den Opfern, deren Aussagen teilweise völlig unglaubwürdig waren.“ Um Missverständnissen vorzubeugen, sagte der Richter: „Dass diese jungen Menschen ihr Heimat- und ihr Sicherheitsgefühl verloren haben, war mit Händen zu greifen. Aber warum brachten sie dem Gericht nicht das Vertrauen entgegen, das aufzuklären?“ Alle Nachfragen – was den Streit auslöste, wer wen womit provoziert hatte? – führten ins Nichts.

Noch unverschämter sei das Aussageverhalten der Zeugen aus dem rechten Lager gewesen: Ein Zeuge schwor einen Meineid, eine Zeugin gab zu, sie decke manche und andere nicht, die dritte Zeugin ließ sich zwei Mal nur Stunden vor ihrer Aussage krankschreiben. „Das ist eine völlige Missachtung staatlicher Organe“, sagt Holzhausen. Er ist sicher: „Es gibt Menschen im Saal, die wissen genau, wer die Hütte angezündet hat.“ Auch die Angeklagten hätten jemanden gesehen, den sie deckten, womöglich sogar den Brandstifter.

Weitere Beschuldigte in Untersuchungshaft

Vielleicht wird eines der folgenden Verfahren darüber Aufklärung bringen. Derzeit sitzen fünf weitere Beschuldigte in Untersuchungshaft, gegen die noch dieses Jahr wegen Körperverletzung beziehungsweise Strafvereitelung verhandelt werden dürfte. Einer von ihnen ist der Besitzer des Grundstücks, auf dem die Neonazis gefeiert haben. Er war jahrelang Sprecher der NPD im Rems-Murr-Kreis.

Wäre das nicht ein Grund gewesen, schon im Vorfeld der Fete genauer hinzuschauen? „Solchen Straftaten ist nur beizukommen durch Prävention“, sagt Holzhausen und fordert: „Die Rechten müssen wissen, dass sie unter Kontrolle stehen.“