Auf Betreiben des CDU-Wirtschaftsflügels werden Mittelständler von der Selbstverpflichtung weitgehend ausgenommen. Die SPD-geführten Ministerien übernehmen den Wunsch des konservativen Koalitionspartners.

Berlin - Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Regierung ihre Gesetzespläne zur Frauenquote entschärft. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung hat die Union Änderungen durchgesetzt, die zur Folge haben, dass weniger mittelständische Unternehmen von dem Gesetz betroffen sind als ursprünglich geplant. Die Korrekturen wurden bei den Beratungen im Koalitionsausschuss beschlossen, sind aber erst jetzt bekannt geworden. Sie gehen vor allem auf Widerstand des CDU-Wirtschaftsflügels zurück.

 

Nach der jetzt vorliegenden Fassung bleibt es zwar dabei, dass 109 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Gesellschaften von 2016 an für den Aufsichtsrat eine Frauenquote von 30 Prozent erreichen müssen. Das geplante Gesetz schreibt darüber hinaus aber auch vor, dass Unternehmen, die nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllen, Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festlegen müssen. Das gilt für Unternehmen, die entweder börsennotiert oder voll mitbestimmungspflichtig sind. In diesem Fall sind die Betriebe verpflichtet, das Einhalten der Ziele regelmäßig zu überprüfen.

Familienministerin Schwesig beugt sich

Die Zielvorgaben gelten nicht nur für den Aufsichtsrat, sondern auch den Vorstand und die Managementebene. Falls die selbst gesetzten Vorgaben verfehlt werden, sind zwar keine gesetzlichen Sanktionen vorgesehen. Dennoch können daraus Nachteile für das Unternehmen entstehen. Denkbar ist etwa, dass ein Vorstand nicht entlastet wird, weil er die Ziele verfehlt hat. Die öffentliche Hand könnte bei Ausschreibungen von Aufträgen auch auf die Idee kommen, auf die Frauenquote zu achten.

Nach intensiven Debatten in der Koalition sollen Mittelständler von der Selbstverpflichtung weitgehend ausgenommen werden. Ursprünglich hatten Justizminister Heiko Maas (SPD) und Familienministerium Manuela Schwesig (SPD) die Absicht verfolgt, dass die Selbstverpflichtung für Unternehmen gilt, die entweder börsennotiert sind oder mehr als 500 Mitarbeiter haben. In letzterem Fall sind die Betriebe mitbestimmungspflichtig. In einer Erklärung aus dem Frühjahr hatten die Ministerien mitgeteilt, die Selbstverpflichtung solle für börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Betriebe gelten. Davon nehmen die Ressorts nun Abstand.

„Große Erleichterung für mittelständische Unternehmen“

In einem Informationsschreiben an die Bundestagsabgeordneten, das der StZ vorliegt, ist von „voll mitbestimmungspflichtigen Betrieben“ die Rede. Das macht einen großen Unterschied: Damit sind Unternehmen gemeint, die mehr als 2000 Beschäftigte haben. Nur sie müssen sich Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils setzen. Für börsennotierte Gesellschaften gilt dies allerdings unabhängig von der Zahl ihrer Mitarbeiter.

„Die Änderungen bedeuten große Erleichterungen für mittelständische Unternehmen“, sagte der Vorsitzende des CDU/CSU-Wirtschaftsflügels, Christian von Stetten. „Die Union hat erreicht, dass sich weniger Unternehmen Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und Management setzen müssen als ursprünglich geplant.“ Der CDU-Bundestagsabgeordnete hält die Korrektur für wichtig, weil die Vorgaben auch für die mittlere Managementebene gälten.

Stetten lehnt die Frauenquote ab. „Meine Meinung lautet: Die Politik sollte sich mit der Frauenquote nicht in Entscheidungen der Unternehmen einmischen.“ Mit einer Ablehnung konnte sich der CDU-Wirtschaftsflügel aber nicht durchsetzen. Im Gesetzgebungsverfahren sollten weitere Erleichterungen erreicht werden.