Fünf Prozent Grunderwerbsteuer müssen Häuslekäufer in Baden-Württemberg bezahlen. SPD und FDP wollen diese für junge Familien senken, die Landesregierung setzt hingegen auf sozialen Mietwohnungsbau.
Stuttgart - Junge Familien im Südwesten können beim Erwerb von Wohneigentum nicht mit einem Steuernachlass rechnen. Das Finanzministerium hat entsprechende Anträge von SPD und FDP jetzt abgelehnt. „Insbesondere einkommensschwächere Familien sollen beim Erwerb eigengenutzten Wohnraums zielgerichtet unterstützt werden“, erklärt Finanzstaatssekretärin Gisela Splett. Dazu gehöre unter anderem die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus. Das neue Wohnungsbauprogramm 2017 der Landesregierung mit einem Volumen von 250 Millionen Euro komme vor allem jungen Familien zugute. Zudem seien die Ausnahmeregelungen schwer zu kontrollieren, weil es bisher weder eine bundesweite Datenbank noch ein entsprechendes Register gebe, das die nötigen Auskünfte geben könnte.
Nach dem Willen der SPD sollten Familien beim Ersterwerb einer Immobilie nur den halben Grundsteuersatz zahlen. Derzeit werden beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Baugrundstücks in Baden-Württemberg fünf Prozent fällig. 2011 hatte die damalige grün-rote Landesregierung die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf fünf Prozent angehoben – unter anderem, um den Ausbau der Kleinkindbetreuung zu finanzieren. Die FDP fordert, im Grunderwerbsteuergesetz einen Freibetrag von 500 000 Euro zu verankern, der auch für den Kauf mehrere Immobilien eingesetzt werden kann. Zudem solle das Land den Kommunen die dadurch entstehenden Steuerausfälle ersetzen. Die Kommunen erhalten 38,85 Prozent der Grunderwerbsteuereinnahmen, der Rest geht an das Land.