Die Tatsache, dass die Landesregierung nun die Städte und Gemeinden definiert hat, in denen offiziell Wohnungsmangel herrscht, stellt den OB vor eine Entscheidung, meint StZ-Redakteur Sven Hahn.

Stuttgart - Bisher konnte sich Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) hinter der fehlenden Initiative des Landes verstecken. Forderungen nach einer Satzung, die dem Zweckentfremdungsverbot in der Landeshauptstadt zur Geltung verholfen hätten, blockte die Stadtverwaltung stets damit ab. Nun hat das Land jedoch erklärt, dass unter anderem in Stuttgart nachweislich ein Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen herrsche. Damit bleibt Kuhn nichts anderes übrig, als rasch zu handeln.

 

Der angespannte Wohnungsmarkt in Stuttgart war eines von Fritz Kuhns zentralen Wahlkampfthemen. Auch während seiner Amtszeit hat er immer wieder die Wohnungsnot in Stuttgart beklagt. Zudem sprach der Erste Bürgermeister, Michael Föll (CDU), mehrfach öffentlich von einem Wohnungsmangel in der Stadt. Allein damit wurde bereits einiges bewegt. Es ist maßgeblich das Verdienst des OB, dass das Thema Wohnen wieder auf der politischen Landkarte der Stadt präsent ist.

Die Zurückhaltung, die Kuhn bisher beim Thema Zweckentfremdungsverbot und somit beim ernst gemeinten Kampf gegen unbegründeten Leerstand geübt hat, ist verständlich. Nichts wäre peinlicher gewesen, als mit einem nicht sauber begründeten Vorstoß in Sachen Wohnungsnot bei zu erwartenden Klagen eine Schlappe vor Gericht einstecken zu müssen.

Doch nun hat das Land die Gebiete festgelegt, in denen die angemessene Versorgung mit Mietwohnungen nicht gegeben ist. Auf dieser Basis muss die Stadt aktiv werden. Würde Kuhn mit einer eigenen kommunalen Satzung zur Wohnungsnot angesichts der Landeszahlen weiter zögern, wäre das kaum nachvollziehbar.