Nachbarn halten das Bauvorhaben an der Lenzhalde für überdimensioniert, die zuständige Behörde prüft derzeit die Pläne.

Filderzeitung: Rebecca Anna Fritzsche (fri)

S-Nord - Vier Arbeitstage vor den Weihnachtsferien haben die Nachbarn an der Lenzhalde einen Brief erhalten: Darin informierte das Baurechtsamt, dass ein Investor an der Lenzhalde 82/Nussklinge 17 das bestehende Gebäude abreißen und durch zwei Mehrfamilienhäuser ersetzen wolle. „Wir hatten bis zum 11. Januar, dem ersten Arbeitstag nach den Weihnachtsferien, Zeit, Einspruch gegen dieses Vorhaben einzulegen“, erzählt die Anwohnerin Peggy Hofmann. „Allein diese Terminsetzung verhindert eine qualifizierte Auseinandersetzung damit.“

 

Auseinandergesetzt haben sich die Nachbarn dennoch mit dem Bauvorhaben – und äußern nun Kritik daran. Zu ihren Kritikpunkten gehört etwa der Plan, auf die Fläche des Grundstücks, die bisher den Garten bildete, ein zweites Mehrfamilienhaus zu stellen. Dies unterbreche, sagen sie, die große Grünfläche mit Gärten, Flora und Fauna, die sich an den Grundstücken zwischen Feuerbacher Heide und Lenzhalde bis hinunter zum Viktor-Köchl-Weg erstreckt. „Da konnte sich im Laufe der Jahrzehnte eine erstaunlich artenreiche Tier- und Pflanzenwelt herausbilden“, so Peggy Hofmann. „Ein Bauvorhaben dieser Dimension wird das Ökosystem nachhaltig beeinträchtigen.“ Zumal damit auch die Frischluftschneise hinunter in die Stadt unterbrochen werde.

Architekten können Aufregung nicht ganz nachvollziehen

Überhaupt sehen die Nachbarn im geplanten Bauvorhaben einen Widerspruch zum 2007 eingeführten „Rahmenplan Halbhöhenlage“, aus dem hervorgeht, dass durchgrünte Wohngebiete erhalten werden sollen. „Dieser Wille“, meint Peggy Hofmann, „muss Niederschlag in der Bewertung derartiger Bauvorhaben finden, die auf ein für Mensch und Umwelt erträgliches Maß zu reduzieren und nicht gewinnmaximierend an der Grenze des Baurechts zu platzieren sind.“ Laut den Nachbarn sieht das neue Bauvorhaben eine Überbauung des Grundstücks von 20 Prozent vor, die angeblich dort nicht erlaubt sind. „Wir haben stets die Auskunft vom Baurechtsamt bekommen, dass hier lediglich zehn Prozent zulässig sind“, sagt Peggy Hofmann.

Im Gegensatz zu dem Architekten Roland Ostertag, der das Gebäude Lenzhalde 82/Nussklinge 17 für erhaltenswert befindet, fordern die Anwohner lediglich eine Verkleinerung des Neubaus, „sodass der Neubau sowohl dem Charakter des Bestandes als auch den Anforderungen an den Erhalt der ökologisch wertvollen Flächen der Halbhöhe entspricht.“

Das Architekturbüro Frank hat im Auftrag des Investors U&B Immobilien das Gebäude entworfen. Dort kann man die Aufregung der Nachbarn nicht ganz nachvollziehen. „Die beiden Gebäude, die wir dort bauen wollen, sind zusammen so groß wie das Haus, das dort bereits steht“, sagt Bernd Frank. Man habe sich selbstverständlich an den Rahmenplan Halbhöhe und auch an alle anderen Vorgaben der Stadt und des Bebauungsplans gehalten. Weder Frischluftschneise noch Grünfläche würden unterbrochen.

Baurechtsamt prüft Einsprüche

Im Baurechtsamt ist man derzeit dabei, die eingegangenen Einsprüche sowie verschiedene andere Aspekte des Bauvorhabens zu prüfen, wie die Amtsleiterin Kirsten Rickes berichtet. „In diese Prüfung im Rahmen des Bauantragsverfahrens fließen neben den baurechtlichen Vorschriften die Stellungnahmen der Fachämter und die gegebenenfalls eingegangenen Einwendungen der Nachbarn ein“, so Rickes. Unter anderem werde die Naturschutzbehörde prüfen, ob das Naturschutzrecht einer Bebauung entgegensteht. Kirsten Rickes bestätigt, dass der Rahmenplan Halbhöhenlage hier gilt. Allerdings gibt sie zu bedenken: „Der Rahmenplan ist keine verbindliche Rechtsvorschrift, die sich unmittelbar auf die Zulässigkeit eines Bauvorhabens auswirkt.“. Das Bauvorhaben läge jedoch im Qualitätsbereich 1. In diesem Fall „werden etwaige Verstöße gegen den Bebauungsplan besonders intensiv geprüft“. Dies führe oft zu einer „sehr restriktiven“ Umsetzung des Bebauungsplans. „Bei einer Überschreitung von zehn Prozent der Grundstücksfläche wird überprüft, ob eine Befreiung erteilt werden kann. Mehr als 20 Prozent unter Anrechnung aller baulicher Anlagen und Gebäudeteile ist nicht befreiungsfähig.“

Zur Fristsetzung um die Weihnachtsferien erklärt Rickes: „Die Landesbauordnung schreibt vor, dass wir nach Feststellung der Vollständigkeit eines Bauantrags innerhalb von fünf Arbeitstagen die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke informieren. An diesen Verfahrensablauf sind wir gebunden.“ Auch die Frist für die Nachbarn von vier Wochen sei gesetzlich vorgegeben. „Es ist keinesfalls eine böse Absicht, wenn Nachbarbeteiligungen über die Ferien und Feiertage stattfinden, sondern der Baurechtsbehörde gesetzlich vorgeschriebene Handhabung.“ Wann das Baurechtsamt mit der Prüfung des Bauvorhabens fertig ist, steht noch nicht fest.