Eigentlich sollten hier schon die Bauarbeiten für 320 Wohneinheiten in vollem Gange sein. Da Eigentümer jetzt klagen, wird in Langenäcker-Wiesert allerdings frühestens im Sommer 2015 mit der Umsetzung angefangen.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Stammheim - Anfang der Woche hat Bezirksvorsteherin Susanne Korge Post verschickt. Die Briefe gingen an Interessenten für das Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert. Die Nachricht, die Korge zu übermitteln hatte, war eine schlechte: Das Vorhaben wird nicht so schnell umgesetzt werden können, wie sich das die Verwaltung zuletzt erhofft hatte. Das anhängige Umlegungsverfahren sollte eigentlich bis nach den Sommerferien dieses Jahres abgeschlossen sein, schreibt die Bezirksvorsteherin. „Leider liegen nun zwei Anträge auf gerichtliche Entscheidung vor, sodass die Umlegung vorläufig nicht rechtskräftig werden kann.“ Die Bagger können erst dann anrollen, wenn das Gerichtsurteil rechtskräftig geworden ist. Wann das genau der Fall sein wird, kann auch Alexander Pazerat nicht sagen.

 

Der Weg zum passenden Gesamtbild ist nicht leicht

Pazerat ist bei der Stadt zuständig für Umlegungsverfahren. Seine Aufgabe besteht darin, einen so genannten Umlegungsplan zu erstellen; also die verschiedenen Flächen in einem Neubaugebiet so aufzuteilen und zusammenzufassen, dass sie als Baugrundstücke nutzbar sind. Außerdem muss es ihm gelingen, dass jeder Eigentümer mit dem neuen Zuschnitt zufrieden ist und er der neuen Platzierung seiner Fläche zustimmt. Es sei wie bei einem großen Puzzle, in dem man jedes Teilchen Stück für Stück neu zuordnet, um am Ende ein für alle passendes Gesamtbild zusammenzustellen. „Jedem Eigentümer steht laut Gesetz eine gleiche oder gleichwertige Lage seines Grundstücks zu“, erklärt Pazerat. Im Gebiet Langenäcker-Wiesert waren rund 200 Personen Besitzer oder Teilhaber von einer oder mehreren Flächen. „Wir sprechen von 55 Eigentumsverhältnissen“, erklärt Pazerat.

Jetzt heißt es erst einmal auf das Gerichtsurteil warten

„Mit allen Betroffenen wurden Zuteilungsgespräche geführt und davon ausgehend ein Umlegungsplan entworfen“, sagt Pazerat. Dieser Plan wurde im Sommer vom Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats beschlossen. „Zunächst hatten sich auch alle Eigentümer mit der Zuteilung einverstanden erklärt.“ Dann sei jedoch vom Gemeinderat verfügt worden, dass 90 der insgesamt 320 Wohneinheiten im Gebiet als geförderte Wohnungen beziehungsweise Häuser angeboten werden sollen. „Danach haben sich zwei Grundstückseigentümer entschlossen, gegen die Umlegung gerichtlich vorzugehen.“ Die Gerichtstermine sind für Ende März 2015 angesetzt. Wie lange sie dauern, hänge unter anderem vom Richter und vom Urteil ab. Wenn alles schnell ablaufe, könnten die Bauarbeiten für die Erschließung des Gebietes noch vor den Sommerferien des kommenden Jahres beginnen, schätzt Pazerat. Wenn die Kläger im Falle einer Niederlage in Berufung gingen, könne es sich noch über Monate hinziehen. „Da wage ich keine Prognose abzugeben“, sagt er.

Die Planung geht trotzdem weiter

Fest steht, dass die Bauarbeiten für die Straßen warten müssen, solange keine rechtliche Klarheit herrsche. „Die Grundstücke der Kläger sind so gelegen, dass man den Rest des Gebietes unabhängig davon nicht entwickeln kann.“ Ungeachtet der Gerichtslage sollen die Planungen für die technischen Bauwerke, sprich: die Straßen und Kanäle, parallel zum Gerichtsverfahren weitergehen. „Ziel ist, dass wir möglichst schnell nach einem verbindlichen Gerichtsurteil mit dem Bau beginnen können“, sagt Alexander Pazerat.

Den Baubeschluss für Langenäcker-Wiesert hat der Gemeinderat bereits 2003 gefasst. Der Bebauungsplan wurde im Februar 2014 rechtskräftig. Das Gebiet liegt östlich der Herbertstraße und ist rund 8,8 Hektar groß. Geplant sind insgesamt 320 Wohneinheiten (ohne Einliegerwohnungen) für etwa 800 Einwohner. Im geförderten Wohnungsbau entstehen 90 Wohneinheiten, davon 30 als preiswertes Wohneigentum und 60 als geförderter Mietwohnungsbau. Die Flächen waren ursprünglich in privatem und städtischem Eigentum; die städtischen Grundstücke werden an private Bauherren vergeben.