Der Gemeinderat lässt in der Friedrich-List-Straße und im Rubensweg Wohnungen modernisieren. Bei einem Wohnungswechsel wurden größere Wasserschäden in den Dachzimmern entdeckt.

Fellbach - Die Stadtverwaltung Fellbach geht den nächsten Schritt in ihrem Programm, um den Wohnungsbaubestand im eigenen Besitz zu sanieren. Nach den Gebäuden Rubensweg 1 und 5 sind jetzt die Friedrich-List-Straße 36 und 38, sowie der Rubensweg 3 dran. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, für die Sanierung 1,2 Millionen Euro aufzubringen. Der Baubeginn ist für Frühsommer vorgesehen, sagt Baubürgermeisterin Beatrice Soltys. „Nach unserer Auffassung könnte es mit der von unserer Fraktion initiierten Wohnungssanierung noch ein bisschen mehr sein“, sagt Stadtrat Hans-Peter Krause (SPD).

 

Zuletzt hatte OB Christoph Palm den Sanierungsbeschluss im Gemeinderat verschoben

Zuletzt hatte Oberbürgermeister Christoph Palm den Sanierungsbeschluss im Gemeinderat verschoben, weil die Bürgervertreter auch diskutierten, zwei Wohngebäude mit Aufzug an die Häuser Friedrich-List-Straße 38 und Rubensweg 3 anzubauen. Dadurch könnten 20 bis 24 barrierefreie Wohnungen entstehen. Der gesetzlich erforderliche Anteil an rollstuhlgerechten Wohnungen würde so geschaffen. Dies wird laut dem Beschluss nun durch die Verwaltung intensiv geprüft und das Ergebnis spätestens bis Mai vorgelegt. CDU-Stadtrat Paul Rothwein sagt: „Die CDU widersetzt sich keiner sinnvollen Sanierung.“ Aber mit den Anbauten ist er nicht einverstanden: „Die Querriegel sind schlecht vermarktbar und wenig sinnvoll.“

Verworfen ist bereits der Gedanke, noch ein oder mehrere Stockwerke aufzustocken. Dies wäre nur mit erheblichem statischen Aufwand möglich. Sollten im Dachgeschoss zusätzliche Wohnungen eingebaut werden, wären erhebliche bauliche Eingriffe nötig. Sämtliche Installationen müssten angepasst werden. Durch den Anbau eines Außenaufzugs allein würde kein barrierefreier Zugang zu den Wohnungen geschaffen. Einem Anbau zum Wohnen steht allerdings möglicherweise der Lärm aus einem nahegelegenen Gewerbegebiet entgegen.

Mit dem Sanierungsvorhaben kann die Stadtverwaltung nicht auf die Anbauentscheidung warten

Mit dem Sanierungsvorhaben kann die Stadtverwaltung nicht auf die Anbauentscheidung warten. Denn sie muss das Dach in den beiden Gebäuden in der Friedrich-List-Straße im ersten Halbjahr 2016 herrichten. Mitte Dezember wurden bei einem Wohnungswechsel größere Wasserschäden im Bereich der Dachzimmer entdeckt. Gleichzeitig sollen nun die Fenster, die Fassade und die Balkone saniert werden. Erstere stammen aus dem Jahr 1992 und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Die Fassaden erfüllen nicht mehr die Anforderungen an die Mindestdämmstärke. Am Sinn großflächiger Fassadenarbeiten meldet Paul Rothwein Zweifel an.

Da voraussichtlich bis Mai eine Entscheidung über die Anbauten fällt, können diese Arbeiten noch ins Gesamtprogramm mit aufgenommen werden. Die Stadtverwaltung sieht es darüber hinaus als vorteilhaft an, gleichzeitig die noch ausstehenden Arbeiten im Rubensweg 3 in Auftrag zu geben.