Das Land hat die Städte und Gemeinden definiert, in denen Wohnungsmangel herrschen soll. Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) steht in Sachen Wohnungspolitik somit vor einer Entscheidung.

Stuttgart - Seit seinem Amtsantritt hat Stuttgarts grüner Oberbürgermeister Fritz Kuhn die Wohnungsnot in der Stadt immer wieder beklagt. Entsprechend gehandelt hat er bisher jedoch nicht. Eine entsprechende kommunale Satzung hat die Verwaltung bis heute nicht erlassen. Diese hätte unter anderem ein schärferes Vorgehen gegen die Eigentümer grundlos leer stehender Wohnungen zur Folge gehabt. Man wolle auf die sogenannte Gebietskulisse des Landes warten, hieß es auf Anfrage bislang aus dem Rathaus. Doch nun hat die Landesregierung die Städte und Gemeinden definiert, in denen aufgrund eines angespannten Wohnungsmarkts unter anderem die Kappungsgrenze gesenkt werden soll. Mieterhöhungen im Bestand sollen damit stärker als bisher begrenzt werden. Für Kuhn kommt es beim Thema Wohnungspolitik somit zum Schwur.

 

45 Städte und Gemeinden stehen auf der Liste des Landesministeriums für Finanzen und Wirtschaft – von Altbach und Asperg bis Weingarten und Wendlingen am Neckar (siehe unten). Auch Stuttgart sowie die Hochschulstandorte Tübingen, Konstanz, Heidelberg und Freiburg haben nach den Daten des Landes einen angespannten Wohnungsmarkt.

Eigentümerlobby kritisiert den Vorstoß des Landes

Ulrich Wecker, der Geschäftsführer des Stuttgarter Eigentümervereins Haus und Grund, äußert sich kritisch zur Gesetzesvorlage des Landes. „Es ist überraschend, dass nachdem sich die Landesregierung lange Zeit ließ, und deswegen ein sorgfältiges Vorgehen erwartet werden durfte, eine handwerklich schwache und rechtlich angreifbare Verordnung herauskam“, urteilt Wecker und fügt an: „Die geplante Reduzierung der Kappungsgrenze würde gerade die gutmütigen Vermieter bestrafen, die ihre Wohnungen bislang deutlich unter dem Mietspiegel vermietet haben.“

Die Geschäftsführerin des Stuttgarter Mietervereins, Angelika Brautmeier, erklärt hingegen: „Die Vorlage der Landesregierung geht grundsätzlich in die richtige Richtung.“ Oberbürgermeister Kuhn werde nun kaum mehr darum herum kommen, sich mit dem Thema Zweckentfremdungsverbot nochmals genau auseinanderzusetzen, so Brautmeier. Und: „Es ist höchste Zeit, dass die Kappungsgrenze gesenkt wird“, erklärt die Geschäftsführerin.

Überraschend einig sind sich Eigentümerlobby und Mietervetreter in ihrer Ansicht über die Auswahl der 45 Städte und Gemeinden. „Bereits die Vielfalt der Ortsnamen deutet darauf hin, dass eher gewürfelt, statt evaluiert wurde“, urteilt Ulrich Wecker. Angelika Brautmeier fügt hinzu: „Es ist sehr erstaunlich, welche Kommunen von der Landesregierung ausgewählt wurden.“ Städte wie Esslingen oder Ludwigsburg fehlen beispielsweise auf der Liste des Landes. „Ich hätte erwartet, dass der für hohe Mieten bekannte Filderbereich berücksichtig wird“, so Brautmeier.

Kuhn wird Tatenlosigkeit vorgeworfen

Am Dienstag hat der Ministerrat den Beschluss gefasst, eine entsprechende Kabinettsvorlage zur öffentlichen Anhörung freizugeben. Damit haben die Städte und Gemeinden sowie die kommunalen Landesverbände nun einige Wochen Zeit, Stellung zur Gebietskulisse des Landes zu beziehen. In Stuttgart wird der verwaltungsinterne Lenkungskreis Wohnen am kommenden Montag tagen. Nach Angaben aus dem Rathaus will man sich dort mit der Frage beschäftigen, wie die Landeshauptstadt auf den Vorstoß des Landes reagieren soll. Die Gemeinderatsfraktionen von SPD und SÖS-Linke-Plus hatten Fritz Kuhn in diesem Zusammenhang bereits mehrfach Tatenlosigkeit vorgeworfen.

Der Entwurf der Kabinettsvorlage enthält zwei Schwerpunkte: Zum einen soll in den ausgesuchten Städten die Kappungsgrenze, also die mögliche Mieterhöhung bei laufenden Verträgen, von üblicherweise 20 Prozent in drei Jahren auf 15 Prozent innerhalb des selben Zeitraums gesenkt werden. Die Maßnahme basiert auf einem Bundesgesetz. Die Länder werden ermächtigt, die Regelung in ausgewählten Gebieten einzuführen. Bedingung dafür ist laut Gesetz, „das Vorliegen einer besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen“. Die Geltungsdauer ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung plant die Landesregierung, diesen Zeitraum voll auszuschöpfen. Zum anderen soll die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen von drei auf fünf Jahre verlängert werden.

Eingriff in bestehendes Recht?

Dass der erhofft bessere Mieterschutz einen erheblichen Eingriff in bestehendes Recht darstellt, darüber ist sich die Landesregierung im Klaren: „Diese Verschärfung der Kappungsgrenze stellt eine Beeinträchtigung der im Eigentumsrecht wurzelnden Befugnisse dar und bedarf daher zu ihrer Rechtfertigung einer sorgfältigen, auf Datenerhebungen gestützten Begründung“, heißt es in dem Entwurf. Die Auswahl der 45 Kommunen fußt im Grunde auf dem Verhältnis des Wohnungsbestandes zur Anzahl der Haushalte. Statistische Grundlage ist die Fortschreibung des Zensus aus dem Jahr 2011. In einem zweiten Schritt wurden die durchschnittliche Mietbelastung und ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Haushaltseinkommen in der jeweiligen Kommune herangezogen.

Ziel des geplanten Gesetzes ist „der Schutz der Bestandsmieterinnen und -mieter.“ Und: „Verhindert werden soll, dass Mieterinnen und Mieter in begehrten Wohnlagen aufgrund eines für sie unbezahlbaren Wohnraumes aus ihren Wohnungen verdrängt werden.“ Weiter heißt es in der Vorlage: Ein staatlicher Eingriff in den Markt sei dann gerechtfertigt, wenn ein Marktversagen festzustellen ist.

Hier herrscht offiziell Wohnungsmangel

In den folgenden Gebieten sollen Mieten künftig weniger stark angehoben werden (Legende siehe unten):


Bodenseekreis: Friedrichshafen; Kreis Breisgau-Hochschwarzwald: Bad Krozingen, March, Merzhausen, Neuenburg am Rhein, Umkirch; Kreis Esslingen: Altbach, Wendlingen/Neckar; Kreis Emmendingen: Denzlingen, Emmendingen, Waldkirch; Freiburg im Breisgau (Stadtkreis); Heidelberg (Stadtkreis); Kreis Heilbronn: Heilbronn, Neckarsulm; Kreis Karlsruhe: Karlsruhe, Rheinstetten; Kreis Konstanz: Konstanz, Radolfzell, Rielasingen-Worblingen, Singen; Landkreis Lörrach: Grenzach-Wyhlen, Lörrach, Rheinfelden, Steinen, Weil am Rhein; Kreis Ludwigsburg: Aspach, Freiberg/Neckar, Möglingen; Ortenaukreis: Offenburg; Kreis Rastatt: Rastatt; Kreis Ravensburg: Baienfurt, Ravensburg, Weingarten; Rems-Murr-Kreis: Fellbach; Rhein-Neckar-Kreis: Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Leimen; Kreis Reutlingen: Reutlingen; Stuttgart (Stadtkreis); Kreis Tübingen: Kirchentellinsfurt, Tübingen; Ulm (Stadtkreis); Kreis Waldshut: Bad Säckingen