Die Miete bei bestehenden Verträgen darf erhöht werden. Derzeit liegt die sogenannte Kappungsgrenze bei 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. Dieses Limit kann auf 15 Prozent, bezogen auf denselben Zeitraum, gesenkt werden, „wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist“, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieses Gesetz wurde noch vor der Bundestagswahl im vergangenen September erlassen. Die Länder sind nun ermächtigt, diese Gebiete per Rechtsverordnung für die Dauer von maximal fünf Jahren zu bestimmen.

 

Das Land hat den Zensus von 2011 noch nicht ausgewertet

Für die sogenannte Gebietskulisse will das Land die Daten des Zensus 2011 nutzen. „Wir werden die Gebäude- und Wohnungszählung, die bereits vorliegt, mit einer Haushaltzählung zusammenbringen“, sagt Frank Kupferschmidt, der Pressesprecher des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, „Letztere liegt noch nicht vor.“ Aufgrund dieser Daten will das Land für einzelne Gebiete offiziellen Wohnungsmangel festlegen. „Was die Stadt in dieser Hinsicht erlässt, hat auf unser Vorgehen keinen Einfluss“, erklärt Kupferschmidt. Es wäre somit durchaus denkbar, dass das Land für Stuttgart den Wohnungsmangel erklärt, während die Stadt das nicht tut. Die Frage, auf welcher Basis Stuttgart den Wohnungsmangel prüft, beantwortet Andreas Scharf, der Sprecher der Stadt, allgemein: „Alle notwendigen Daten zum Wohnungsmarkt werden herangezogen.“