Der Mieterbund begrüßt den Plan, per Zweckentfremdungsverbot die Eigentümer leer stehender Wohnungen zu bestrafen. Dass die angekündigten zwei Mitarbeiter ausreichen werden, erscheint den Mieterschützern aber unwahrscheinlich.

Stuttgart - Selten hat eine Aktion von Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) derart heftige Reaktionen ausgelöst. „Enteignung light“ oder gar „Eingriff ins Eigentumsrecht“, lautet die Kritik der bürgerlichen Parteien im Gemeinderat. Lob für das Zweckentfremdungsverbot kommt hingegen aus dem ökosozialen Lager und vom Mieterverein. Wirklich überraschend sind jedoch die Aussagen des Deutschen Mieterbundes. Dort hegt man erhebliche Zweifel daran, ob der Stuttgarter OB ausreichend Personal bereitstellen will, um mit dem Gesetz tatsächlich einen Effekt erzielen zu können.

 

Hintergrund der Debatte ist eine Ankündigung des OB am vorigen Freitag im Rathaus. Dort hat Kuhn gesagt, dass vom 1. Januar 2016 an das sogenannte Zweckentfremdungsverbot in Stuttgart greifen solle. Das Landesgesetz sieht vor, dass Eigentümer von Wohnraum, der grundlos länger als sechs Monate leer steht, mit bis zu 50 000 Euro Geldbuße bestraft werden können. Zudem soll die Umwandlung von regulären Wohnungen in Ferienwohnungen oder der unnötige Abriss von Wohngebäuden untersagt werden.

Zu wenig Personal?

Was in Stuttgart seit Freitag heiß diskutiert wird, ist in weiten Teilen der Republik bereits Normalität. „Fast alle Großstädte in Deutschland haben ein Zweckentfremdungsverbot“, sagt Ulrich Ropertz, der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen Mieterbund. Der Erfolg einer solchen Satzung hänge vom Vorgehen der jeweiligen Verwaltung ab, fügt er hinzu. „Das Gesetz funktioniert nur dann, wenn die Kommune die Möglichkeit hat, Verstößen nachzugehen“, sagt Ropertz. Das heißt, um einen Effekt zu erzielen, ist Personal nötig. Fritz Kuhn hat erklärt, er wolle zwei zusätzliche Stellen schaffen.

„Bei der Anzahl der möglichen Verstöße in Stuttgart sind zwei Stellen nicht viel“, sagt der Sprecher des Mieterbundes. In Stuttgart rechnet die Verwaltung mit 1000 bis 3000 Wohnungen, die ohne Grund leer stehen. „Hinzu kommt eine bislang nicht definierte Zahl von Ferienwohnungen, die eigentlich als Wohnraum genutzt werden könnten“, sagt Ropertz. Viel Arbeit für zwei Mitarbeiter der Verwaltung – zumal deren Job mit dem Hinweis auf eine womöglich zweckentfremdete Wohnung erst beginnt. „Auf die Eigentümer zugehen und deren Begründung für den Leerstand prüfen, das ist ein langwieriges Geschäft“, berichtet der Fachmann vom Mieterbund.

Erfahrungsbericht aus Freiburg

Die Einschätzung aus Berlin wird aus Freiburg bestätigt. Dort hat die Verwaltung dem Gesetz in Rekordzeit zur Geltung verholfen. Die Landesregierung hat das Zweckentfremdungsverbot im Dezember 2013 beschlossen, es trat im Januar 2014 in Kraft. Die entsprechende kommunale Satzung galt in Freiburg schon einen Monat später. 2014 gab es dort rund 100 Verfahren. 22 Wohnungen konnten aus einer Form der Zweckentfremdung (Ferienwohnung, Gewerbefläche, Leerstand) auf den regulären Wohnungsmarkt zurückgeholt werden, heißt es seitens der Verwaltung auf Anfrage. „Im Jahr 2015 gibt es bereits 110 Verfahren“, sagt die Sprecherin der Stadt, Edith Lamersdorf. Der Bearbeitungsaufwand sei aber enorm hoch.“

Stadt darf nicht einfach in eine Wohnung

Als zweite Stadt im Südwesten hat Konstanz die Möglichkeit des Landesgesetzes genutzt. „Der Gemeinderat hat am 3. März 2015 die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen“, sagt die Sprecherin Anja Fuchs. Aufgrund der noch kurzen Zeitspanne sei eine abschließende Beurteilung noch nicht möglich. „Festzustellen ist aber, dass bereits mehrere beabsichtigte Umnutzungen zu Ferienwohnungen verhindert und umgewandelte Wohnräume wieder einer Wohnnutzung zugeführt wurden“, sagt sie.

Stadt darf nicht unangemeldet in Wohnungen rein

Die Stadtverwaltung weist aufgrund der heftigen Kritik darauf hin, dass die Eigentumsrechte selbstverständlich geachtet würden. Auch könne die Stadt nicht bestimmen, an wen ein Eigentümer vermieten müsse. Bei ihrer Arbeit seien die beiden neuen Mitarbeiter des Baurechtsamtes daher auf Hinweise der Bürger, auf Internetportale und Leerstandsmelder angewiesen.

Der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein wird sich an diesem Dienstag zum Zweckentfremdungsverbot und zur Wohnungsmarktsituation in der Landeshauptstadt öffentlich positionieren.