Neue Wendung in der Korruptionsaffäre rund um Christian Wulff: Das Landgericht Hannover lässt die Anklage zu. Der Prozess beginnt am 1. November. Von den ursprünglichen Verdachtsmomenten bleibt aber kaum etwas übrig.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Hannover - Der 26. September 2008 wird jetzt zum wichtigsten Tag im Leben des Christian Wulff. An diesen Tag knüpft die Anklage an, die den ehemaligen Bundespräsidenten jetzt vor die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover bringen wird. Das spektakuläre Verfahren, bisher ohne Beispiel in der Geschichte der Bundesrepublik, beginnt am 1. November.

 

Von den ursprünglichen Verdachtsmomenten gegen den jetzt 54-jährigen CDU-Politiker ist wenig geblieben. In dem Strafprozess wird es um einen Summe von knapp 800 Euro gehen. Wulff, damals noch niedersächsischer Ministerpräsident, hatte mit seiner Frau Bettina, die sich inzwischen von ihm getrennt hat, an jenem Septemberwochenende das Oktoberfest besucht. Das prominente Paar übernachtete im noblen Hotel Baverischer Hof am Münchner Hauptbahnhof. Gemeinsam mit dem Filmmanager David Groenewold besuchten die Wulffs das Käfer-Festzelt auf der Wiesn. Groenewold soll am Ende des vergnüglichen Wochenendes 400 Euro der Hotelrechnung sowie 110 Euro für ein Kindermädchen sowie 140 Euro für ein Abendessen und den Verzehr im Bierzelt übernommen haben. Im Gegenzug habe der Ministerpräsident drei Monate später bei Siemens-Chef Peter Löscher dafür geworben, ein Filmprojekt Groenewolds finanziell zu unterstützen.

Mit einem Privatkredit für sein Haus hat die Affäre begonnen

Die Staatsanwälte werten das Ganze in ihrer Anklageschrift als Bestechlichkeit. Die zuständige Strafkammer in Hannover hat den Vorwurf abgemildert. Wulff wird nun wegen Vorteilsannahme angeklagt, sein Freund Groenewold wegen Vorteilsgewährung. Das Gericht erklärt zu dieser Entscheidung: Im Falle von Bestechlichkeit müsste die konkrete Verletzung von Dienstpflichten bewiesen werden. Für eine Vorteilsannahme sei es hingegen „unerheblich, ob bei der Dienstausübung pflichtwidrig gehandelt wird“. Es sei vielmehr „ausreichend, dass der Vorteil allgemein inhaltlich mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft und damit geeignet ist, den bloßen Anschein der ,Käuflichkeit’ zu erwecken“. Der Prozess ist zunächst auf 16 Verhandlungstage angesetzt. Die zuständigen Richter rechnen mit einer Dauer von acht Wochen.

Die Eröffnung eines Hauptverfahrens ist der vorläufige Höhepunkt in der seit mehr als 19 Monaten andauernden Affäre, die zunächst mit Berichten über einen Privatkredit für Wulffs Haus in Großburgwedel ins Rollen gekommen war. Wulff, der am 30. Juni 2010 zum Bundespräsidenten gewählt worden war, hatte die Berichterstattung durch Interventionen beim Boulevardblatt „Bild“ und auf der Chefetage des Springerverlags zu unterbinden versucht. Am 16. Februar 2012 beantragte die Staatsanwaltschaft Hannover, die Immunität des Präsidenten aufzuheben, um gegen ihn förmlich ermitteln zu können. Wulff trat noch am gleichen Tag zurück.

Wulff hat das Geld zurück erstattet

Im März 2013 hatte die Staatsanwaltschaft angeboten, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 20 000 Euro einzustellen. Wulff lehnte ab. Er will vor Gericht einen Freispruch erreichen. Wulffs Anwälte hatten den Vorwurf mit der Behauptung zu entkräften versucht, Wulff habe Groenewold die fraglichen 800 Euro in bar zurückerstattet. Zur Eröffnung der Hauptverhandlung erklären sie: „Die Zulassung und gerichtliche Überprüfung einer von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage ist der Normalfall.“ Für Vorteilsannahme sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.