Bundespräsident Wulff hat von der BW-Bank einen Vertrag bekommen, wie er sonst Millionären vorbehalten ist. Das hat dem Image der Bank nicht gutgetan.  

Stuttgart - Die Maßgaben in der Satzung der BW-Bank sind eindeutig: Die Geschäfte sind unter Beachtung des öffentlichen Auftrages nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen, heißt es dort. Trifft dies auch für die individuell ausgehandelten Konditionen zu, die der damalige niedersächsische Regierungschef Christian Wulff im März 2010 bei der Landesbank-Tochter erhalten hat?

 

Seinerzeit hatte Wulff von dem Institut, zu dem er vorher keine Geschäftsbeziehung hatte, ein kurzfristiges Geldmarktdarlehen erhalten, das mit zuletzt 2,1 Prozent verzinst war. Es soll erst am 16. Januar in ein klassisches Immobiliendarlehen umgewandelt werden. "Es ist völlig unüblich, solche geldmarktbasierten Finanzierungsverträge über 500.000 Euro und zum Immobilienkauf abzuschließen", sagt der frühere finanzpolitische Sprecher der Landtagsgrünen, Eugen Schlachter, der StZ. Auch die lange Laufzeit sei bemerkenswert. Üblicherweise werden solche Zwischenfinanzierungen für Unternehmen oder sehr vermögende Privatleute gemacht, die zweistellige Millionenbeträge bei der Bank angelegt haben und sich kurzfristig Liquidität verschaffen wollen, ohne ihr Vermögen anzugreifen. Die Kreditsummen belaufen sich auf mehrere Millionen Euro.

Bank trifft keine Schuld

Schlachter, Vorstandschef der Raiffeisenbank Dellmensingen, sieht bei der Bank gleichwohl kein Fehlverhalten. "In Deutschland besteht schließlich Vertragsfreiheit", sagt er mit Blick auf die beiden Anzeigen gegen Verantwortliche der LBBW-Tochter, die bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gemacht worden sind. Dem Institut stehe es frei, einem prominenten Kunden attraktive Konditionen zu bieten - im Zweifel sogar ohne Profit.

SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel legt da strengere Maßstäbe an: Die Staatsanwaltschaft solle zügig klären, ob bei der Vergabe des Geldmarktdarlehens an den Bundespräsidenten gegen bankinterne Regularien oder das Kreditwesengesetz verstoßen worden sei, fordert Schmiedel gegenüber der StZ. Wenn ja, müsse sie wegen des Verdachts auf Untreue ermitteln. Unabhängig davon erwartet der Sozialdemokrat und LBBW-Aufseher, dass die BW-Bank den Landesbank-Aufsichtsrat über die Ergebnisse der internen Revision in der Causa Wulff informiere. Dieser fungiere bei der unselbstständigen Tochter BW-Bank als Kontrollgremium. Das Stuttgarter Institut hat zwar auch einen Aufsichtsrat, er hat aber eher eine beratende als kontrollierende Funktion.

Man sollte auf Kunden stolz sein

Anfang Februar tagt nach StZ-Informationen der Prüfungsausschuss des LBBW-Aufsichtsrates, der die Einhaltung der Regeln innerhalb des Bankkonzerns in Einzelfällen bewertet. Dort soll auch der Kreditvertrag mit dem Bundespräsidenten verhandelt werden. Sollten bei der Vergabe Grundregeln verletzt worden sein - etwa dass die Bank bei diesem Geschäft nichts verdient oder gar draufgezahlt hätte - könnte der Prüfungsausschuss der Bank eine Rüge erteilen.

Intern ist die stark um vermögende Kunden werbende BW-Bank alles andere als glücklich mit der Entwicklung. "Eigentlich müsste man stolz darauf sein, den Bundespräsidenten als Kunden zu haben", seufzt ein Mitarbeiter. "Momentan sieht es aber eher so aus, als müsse man sich dafür entschuldigen."