Der Richter hat dem geschassten Kanzler der privaten Zeppelin Universität in Friedrichshafen Recht gegeben. Die unterlegene Unistiftung hält ihn dennoch für illoyal. Der Betroffene zeigt sich fassungslos über die Reaktion der Zeppelin Stiftung.

Friedrichshafen - Vor Gericht hat Niels Helle-Meyer Recht bekommen, dennoch ist der frühere Kanzler der privaten Zeppelin Universität in Friedrichshafen fassungslos. Das Landgericht Ravensburg hat am Mittwoch geurteilt, dass beide Kündigungen gegen ihn unwirksam seien. Die ZU-Stiftung, die Trägerorganisation der Universität, hatte Helle-Meyer im vergangenen August gleich zweimal gekündigt, einmal befristet, einmal unbefristet. Sie hatte den Kanzler, der erst wenige Monaten im Amt war, für die Finanznöte der Uni verantwortlich gemacht, und ihm vorgeworfen, er wiegle die Mitarbeiter gegen den damaligen Präsidenten Stephan Jansen auf. Helle-Meyer hatte beispielsweise die Einrichtung eines Betriebsrats begrüßt.

 

Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor, „aber der Richter hat sehr deutlich gemacht, dass ich mir keine Pflichtverletzung habe zuschulden kommen lassen“, sagte Helle-Meyer der Stuttgarter Zeitung. Das Gericht habe keine Illoyalität erkennen können, auch habe der Kanzler nicht die Interessen der Universität verletzt. Damit hätte Helle-Meyer in allen Punkten gewonnen.

Stiftung sieht Vertrauen zerstört

Doch trotz des Urteils bleibt die Stiftung bei ihrer Haltung. Sie bedauert, dass das Gericht ihre Rechtsauffassung nicht geteilt hat und erneuert die Vorwürfe gegen den Ex-Kanzler. Die fristlose Kündigung Helle-Meyers sei „aufgrund seines illoyalen und unprofessionellen Verhaltens als Geschäftsführer“ gerechtfertigt gewesen, verbreitet die Stiftung in einer Erklärung. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört, heißt es weiter. Der Kanzler habe durch sein Verhalten „der Zeppelin Universität, dem internen Betriebsfrieden und dem Image der Zeppelin Universität in der Öffentlichkeit erheblichen Schaden zugefügt“. Jetzt warte man die Urteilsbegründung ab, dann werde man entscheiden, ob man Berufung einlege. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, will die Stiftung Helle-Meyer nicht wieder anstellen. In dem Fall werde er freigestellt „und sein Gehalt vertragsgemäß von der Zeppelin Universität erhalten“. Entweder bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder bis er eine neue Stelle gefunden habe.

Niels Helle-Meyer nannte die Reaktion des Stiftung „unfassbar“. Noch nie sei ihm begegnet, dass eine Partei in einem Rechtsstreit die Autorität des Richters derart in Zweifel ziehe, sagte der Jurist der StZ. Er warte nun die weiteren Schritte der Stiftung ab. Nach der Kündigung des Kanzlers musste im vergangenen Jahr der ZU-Präsident Stephan Jansen seinen Hut nehmen. Er hatte Provisionen aus eingeworbenen Forschungs- und Fördergeldern bezogen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.