Zeugenvernehmung im Prozess gegen Tauss "Ich hätte ihn davor gewarnt"
Renate Allgöwer, 22.05.2010 10:08 Uhr
Berlin - Die Strategie der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ist auch am dritten Verhandlungstag klar geblieben. Die Anklage bezweifelt, dass Tauss das ihm zur Last gelegte kinder- und jugendpornografische Material aus dienstlichen Gründen für seine Arbeit als Abgeordneter beschafft hat. Am Freitag war die Kriminalbeamtin als Zeugin geladen, die in Tauss’ Berliner Wohnung zwei DVDs mit belastendem Material gefunden hat. Bei der Durchsuchung waren außerdem in einem Koffer unter dem Bett das Handy mit pornografischen Bildern von Kindern und ein Koffer mit nicht strafrechtlich relevanter Erotikliteratur entdeckt worden.

Kriminalbeamtin belastet Tauss


Ob der Angeklagte zu den Funden in seiner Wohnung spontane Äußerungen gemacht habe, fragte die Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig. Nur zu dem Handy mit den MMS, erinnerte sich die Zeugin. In diesem Koffer seien Sachen, die er in einem Auto gehabt habe, das er über längere Zeit gemietet hatte, habe Herr Tauss erklärt, sagte die Beamtin im Zeugenstand.

"Hat er während der vorausgegangenen Durchsuchung seines Bundestagsbüros oder vor der Durchsuchung der Wohnung auf den Koffer unter dem Bett hingewiesen", wollte die Staatsanwältin wissen. Das hält die Kriminalbeamtin für ausgeschlossen. Hätte Tauss gesagt, dass es den Koffer gebe, wäre entweder sie oder ihr Kollege direkt auf das Bett zugegangen. Das steht für die Zeugin fest. Vor Gericht entsteht der Eindruck, der Angeklagte habe nicht von Beginn der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen an gesagt, er recherchiere in seiner Eigenschaft als Parlamentarier.

Auch dass er niemanden in seine Recherchen eingeweiht hat, belastet ihn. Als Zeuge der Verteidigung sollte der Direktor der Alcatel-Lucent-Stiftung zur Klärung beitragen, ob der Abgeordnete recherchierte oder nicht. Der Zeuge schilderte seine spontane Reaktion als die Vorwürfe gegen Tauss bekannt wurden. "Ich kann mir das nicht vorstellen", habe er sofort am Telefon zu Tauss’ Anwalt Jan Mönikes gesagt.

"Tauss hätte Spuren verwischen können"


Weiter berichtete er von einem Gespräch, das 2008 in einem Berliner Lokal stattgefunden habe. Der Politiker habe gesagt, der Zeuge dürfe das verwerfliche kinderpornografische Material gar nicht aus dem Netz herunterladen. "Ich als Abgeordneter könnte das." Der Zeuge erinnert sich genau, "er sagte es im Konjunktiv, sonst hätte ich ihn davor gewarnt". Er betonte, Tauss ebenso wie die Alcatel-Stiftung, die sich mit Kommunikationsforschung beschäftigt, hätten schon seit Mitte der neunziger Jahre verhindern wollen, dass Kinderpornografie und Nazipropaganda im Internet zugänglich würden.

Der Zeuge ist der Meinung, der Internetexperte Tauss hätte seine Spuren verwischen können, wenn er gewollt hätte. "Ich bin fest davon überzeugt, Herr Tauss weiß, wie man sich anonym etwas aus dem Internet herunterlädt, und er weiß auch, dass MMS anonym nicht geht." Der Prozess wird am kommenden Donnerstag mit der Vernehmung von zwei weiteren Zeugen fortgesetzt. Wenn es die Zeit erlaube, könne dann auch plädiert werden, sagte der Richter. In diesem Fall könnte das Urteil am Freitag verkündet werden. Ansonsten wird es für den ersten Juni erwartet.
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