Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat eine Verurteilung durch das Landgericht Stuttgart abgewendet. Der Streit mit einem Zweckverband aus Plauen wurde durch einen Vergleich beigelegt.

Stuttgart - Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) akzeptiert nun doch einen Vergleichsvorschlag des Landgerichts Stuttgart im Rechtsstreit mit dem Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV) in Plauen. Eine entsprechende Mitteilung hat die Anwaltskanzlei Rössner Rechtsanwälte in München, die den ZWAV vertritt, vom Landgericht Stuttgart erhalten. Der Zweckverband hatte die Landesbank wegen Fehlberatung im Zusammenhang mit einem Zinsspekulationsgeschäft verklagt und die Rückabwicklung gefordert. Das Landgericht hatte bereits bei der mündlichen Verhandlung im November erkennen lassen, dass die Kläger vermutlich recht bekommen würden, und deshalb einen Vergleich angeregt. Darauf wollte sich die LBBW zunächst nicht einlassen; jetzt hat sie den Vorschlag doch akzeptiert. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt; die Bank ignoriert Anfragen zu dem Thema. Die Annahmefrist für den Vergleichsvorschlag läuft bis zum 13. Februar; dann ist er rechtskräftig.

 

Der Bundesgerichtshof hat die Wende gebracht

Der ZWAV hatte wie viele andere kommunale Einrichtungen Geschäfte abgeschlossen, die vordergründig der Absicherung gegen unerwünschte Zinsentwicklungen dienten. Vielfach gab es aber gar keine Grundgeschäfte, die hätten abgesichert werden sollen. Es handelte vielmehr einfach nur um Wetten auf eine bestimmte Zinsentwicklung, mit der klamme Kommunen ihre finanzielle Lage aufzubessern versuchten. Der ZWAV und viele anderen Kunden wetteten auf steigende Zinsen und erlitten Verluste, weil das Zinsniveau sank. Führender Anbieter dieser Geschäfte war die Deutsche Bank. Auch viele Landesbanken engagierten sich in diesem Bereich. Dazu gehörte auch die SachsenLB, die 2007 von der LBBW übernommen wurde. Die Fälle beschäftigen seit vielen Jahren die Gerichte. Zunächst mussten die klagenden Kommunen durchweg Niederlagen einstecken. Im Laufe der Zeit setzten sie sich aber immer häufiger durch. Größter Erfolg der Kläger war ein Sieg vor dem Bundesgerichtshof im März 2011; damals wurde die Deutsche Bank zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.

Viele Kommunen und kommunale Einrichtungen in den neuen Bundesländern setzten auf die früher als modern geltenden Geschäfte, die vielfach als Zinsoptimierungen bezeichnet wurden. So landeten die ursprünglich gegen die SachsenLB gerichteten Klagen bei der LBBW.

Der Vertrag hätte teuer werden können: 105 Millionen Euro

Der Vergleich zwischen LBBW und ZWAV sieht vor, dass der Verband 1,9 Millionen Euro an die Landesbank zahlt. Außerdem müssen die Plauener die bisher aus dem Geschäft eingenommenen Zinsen in Höhe von 3,1 Millionen Euro zurückzahlen. Der Vertrag, der den ZWAV nach der aktuellen Entwicklung 105 Millionen Euro hätte kosten können, wird aufgelöst. Bei der mündlichen Verhandlung im November war sogar von noch höheren Verlusten die Rede. Im Mai 2012, so hieß es, habe der rechnerische Verlust 153 Millionen Euro betragen. Welche Folgen das für die LBBW hat, ist unklar. Nach den Aussagen vor Gericht hat die Bank das Geschäft nicht in den eigenen Büchern gehalten, sondern am Markt einen Geschäftspartner gesucht, der die Gegenposition einnimmt. Aus der Sicht von Rössner Rechtsanwälte liegt die Erfolgsquote ihres Mandanten bei 98 Prozent. Das spiegelt sich auch in der Kostenaufteilung. Die LBBW muss 85 Prozent der Kosten des Gerichtsverfahrens erstatten.

Der ZWAV, der dem Vergleichsvorschlag schon im Dezember zugestimmt hat, sieht sich als Sieger. Damit, so heißt es, sei gesichert, dass es nicht zu einer Mehrbelastung der vogtländischen Bürger aufgrund des Geschäfts mit der ehemaligen SachsenLB kommt. „Die LBBW wollte offenbar eine gerichtliche Klärung des Vorwurfs vermeiden, ihr Swap sei wucherähnlich sittenwidrig gestaltet gewesen“, sagte Jochen Weck von Rössner Rechtsanwälte. Aus Sicht der Kanzlei hat der Vergleich auch für die übrigen sächsischen Kommunen Signalwirkung. Unter anderem klagt auch der Landkreis Mittelsachsen (Freiberg) auf Rückabwicklung eines Zinsgeschäfts mit der SachsenLB/LBBW. Am Freitag wurden – ebenfalls vor dem Landgericht Stuttgart – stundenlang Zeugen vernommen.