Beate Zschäpe hat erneut die Ablehnung ihrer Richter im NSU-Prozess beantragt. Bundesanwälte und Nebenkläger reagierten scharf und äußerten den Verdacht, sie wolle das Verfahren nur verschleppen.

Beate Zschäpe hat erneut die Ablehnung ihrer Richter im NSU-Prozess beantragt. Bundesanwälte und Nebenkläger reagierten scharf und äußerten den Verdacht, sie wolle das Verfahren nur verschleppen.

 

München - Ein neuer Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hat den Münchner NSU-Prozess am Dienstag vorübergehend ins Stocken gebracht. Nach kurzer Unterbrechung setzte das Oberlandesgericht die Verhandlung aber fort. Der als Helfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ mitangeklagte Ralf Wohlleben schloss sich Zschäpes Antrag gegen sämtliche Richter des Staatsschutzsenats an.

Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl sagte zur Begründung, das Gericht habe einen Zeugen einseitig befragt. Umstände, die seine Mandantin entlasten könnten, habe der Senat nicht berücksichtigt. Darum habe Zschäpe „nach verständiger Würdigung“ Anlass, die Richter für befangen zu halten. Bundesanwalt Herbert Diemer nannte Zschäpes Vorstoß dagegen „absurd“: Eine „erste Bewertung hat kurz den Eindruck aufkommen lassen, dass der Antrag nur zur Verschleppung“ diene. Opferanwalt Thomas Bliwier widersprach ebenfalls: Wenn das „Gericht entlastende Dinge nicht fragt, dann ist noch die Verteidigung da“. Eine Gerichtssprecherin sagte, der Senat werde zunächst prüfen, ob Zschäpes Antrag überhaupt zulässig sei. Sollte das so sein, werde der dafür vorgesehene 7. Senat des Münchner OLG darüber entscheiden.

Der Zeuge ist ein Haftrichter aus Karlsruhe

Bei dem Zeugen handelt es sich um einen Haftrichter aus Karlsruhe. Er hatte kurz nach dem Auffliegen des NSU über die Untersuchungshaft eines Mannes zu befinden, der für das Trio zwei Fluchtwohnungen angemietet hatte. Darunter war auch die Wohnung in Zwickau, die Zschäpe nach dem Tod ihrer beiden Gefährten in Brand gesteckt haben soll. Der Mann habe geltend gemacht, er habe Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nur unter ihren Tarnnamen gekannt und geglaubt, sie könnten nur wegen eines Schufa-Eintrags nicht selber ihren Mietvertrag unterschreiben. Das habe er ihm aber nicht geglaubt, sagte der Haftrichter.

Zu Beginn des Prozesstages hatte das Gericht einen anderen mutmaßlichen Terrorhelfer als Zeugen befragt. Er hatte im NSU-Prozess schon zuvor eingeräumt, dass er dem untergetauchten Trio Unterschlupf in seiner Wohnung gewährt und Konzerte des inzwischen verbotenen Netzwerks „Blood & Honour“ mitorganisiert habe. Er habe dabei aber nur eine untergeordnete Rolle gespielt und beispielsweise „Bands abgeholt“ oder „Bier ausgeschenkt“. Er wisse auch nicht, wer in der Szene etwas zu sagen hatte, „das hat mich nicht interessiert“.

Der NSU soll zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge begangen haben. Motive sollen Fremdenhass und Hass auf den Staat gewesen sein.