Im Prozess um das Zugunglück am Mannheimer Hauptbahnhof im Jahr 2014 äußert sich der angeklagte Lokführer vor Gericht zunächst nicht zu den Anschuldigungen.

Mannheim - Ein wegen eines schweren Zugunglücks angeklagter Lokführer hat beim Prozessauftakt in Mannheim zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft warf dem 62-Jährigen vor dem Amtsgericht der Stadt am Mittwoch schwerwiegende Fehler vor: Wegen seines Verhaltens sei der von ihm geführte Güterzug im August 2014 mit einem Reisezug zusammengestoßen. 38 Menschen mussten laut Staatsanwalt vor Ort von Rettungsärzten versorgt werden. Die Verletzten erlitten demnach zum Beispiel Prellungen, Platzwunden und Hämatome (Az. 26 Ds 501 Js 21102/14).

 

Die Anklagebehörde spricht von Gefährdung des Bahnverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung. Der Lokführer des Güterzugs habe sich an dem Freie-Fahrt-Signal orientiert, das aber dem Reisezug gegolten habe, sagte der Staatsanwalt. Er sei weitergefahren, obwohl er hätte halten müssen. Eine automatisch eingeleitete Zwangsbremsung habe er aufgehoben. Nach 23 Sekunden Halt sei er weitergefahren. Dann kam es zu dem Zusammenstoß. Vor dem Prozess hatte der Angeklagte Fehler eingeräumt.