Der dritte Verhandlungstag im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling gehört den Sachverständigen. Ein Experte äußerte sich eindeutig zum Verhalten des 40-jährigen angeklagten Fahrdienstleiters.

Traunstein - Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling haben seit dem dritten Verhandlungstag Sachverständige das Sagen. Ein Mitarbeiter der Eisenbahnuntersuchungsstelle des Bundes sagte am Montag aus, dass die vierminütige Verspätung eines der beiden Züge am Unglücksmorgen dem Fahrdienstleiter keine Abweichung vom Fahrplan für diese Strecke erlaubt hätte.

 

Der Angeklagte verlegte jedoch das Kreuzen der beiden Züge auf der eingleisigen Strecke vom Bahnhof Kolbermoor nach Bad Aibling. Dazu stellte der 40-Jährige Signale, die er nicht hätte setzen dürfen, wie der Sachverständige erläuterte: „Das ist ein eindeutiger Verstoß, das darf er nicht.“ Der Experte sagte aber auch: „Im Störungsfall wird von einem Fahrdienstleiter schon ganz schön was verlangt.“

Der Fahrdienstleiter hatte zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Traunstein gestanden, zwei entgegenkommende Züge gleichzeitig auf die Strecke geschickt zu haben. Dadurch kam es am 9. Februar in Bad Aibling zum Frontalzusammenstoß. Zwölf Menschen starben, 89 wurden teils lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte gestand auch, verbotenerweise im Dienst auf seinem Smartphone gespielt zu haben. Der 40-Jährige muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.