Wegen ihres engagierten Eintretens für den demokratischen Verfassungsstaat hat das Bundesverfassungsgericht Jutta Limbach als prägende Richterpersönlichkeit gewürdigt. Am Samstag ist die Juristin in Berlin gestorben.

Stuttgart - Die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, ist am Samstag im Alter von 82 Jahren in Berlin friedlich im Kreis ihrer Familie gestorben, wie das Karlsruher Gericht am Montag mitteilte. Sie habe die Institution in einer Weise vertreten, die Maßstäbe setzte – in einer Zeit, die für die Akzeptanz des Gerichts in der Gesellschaft nicht immer einfach gewesen sei, hieß es.

 

Limbach hat in ihrem Leben eine erstaunliche Karriere hingelegt: Auch wenn sie keine Frau war, die sich nach vorne drängelte, so war sie doch wiederholt auf ihren Posten die Erste ihres Geschlechts. So 1971, als sie an der Freien Universität in Berlin Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht zu lehren begann und dort die erste Professorin der juristischen Fakultät war; desgleichen 1994, als sie am Bundesverfassungsgericht zu dessen Präsidentin aufrückte. Ihre Orientierungspunkte waren stets das Grundgesetz und der freiheitliche Rechtsstaat. „Freiheit ist anstrengend und nicht selbstverständlich“, sagte sie. Um so mehr warb sie dafür.

Ehemalige DDR-Richter überprüft

Der SPD beizutreten war der 1934 geborenen Berlinerin fast eine Familienpflicht. Schon die Urgroßmutter saß wegen Majestätsbeleidigung im Gefängnis. Ihre Großmutter Elfriede Ryneck gehörte als SPD-Mitglied dem Preußischen Landtag und dem Reichstag an. Der Vater hatte während der Nazijahre Berufsverbot und war nach Kriegsende Bürgermeister im Stadtteil Pankow. Ursprünglich studierte Jutta Limbach Jura mit dem Ziel, politische Journalistin zu werden, zog dann aber doch die wissenschaftliche Laufbahn vor und habilitierte sich 1971 an der FU Berlin.

Als im freien Teil der Stadt 1989 die Regierung wechselte, bot Walter Momper der Rechtsprofessorin im rot-grünen Senat das Justizressort an, eine Position, die sie 1990 nach den ersten Gesamtberliner Wahlen in der großen Koalition unter Eberhard Diepgen behielt. Hier stand sie vor der heiklen Aufgabe, ehemalige DDR-Richter und Staatsanwälte zu überprüfen und das Rechtswesen neu zu ordnen. Als Mitglied der Gemeinsamen Verfassungskommission war sie unzufrieden darüber, „dass es keinen breiten Diskurs über eine neue gesamtdeutsche Verfassung gegeben hat“. Hier seien Wege „demokratischer Identitätsfindung“ verhindert worden.