Berlin - Das Bundeskartellamt will das Vorgehen von acht gesetzlichen Krankenkassen prüfen, die fast zeitgleich Pläne für Zusatzbeiträge angekündigt haben. "Wir schauen uns das sehr genau an", sagte ein Sprecher der Wettbewerbshüter am Mittwoch in Bonn. Auch die Kassen unterlägen zumindest teilweise dem Kartellrecht.
Mit raschen Verfahren der Kartellwächter gegen die Versicherer ist jedoch nicht zu rechnen, denn für ein Vorgehen gegen öffentliche Unternehmen gibt es Hürden. Auch das Bundesversicherungsamt (BVA), dem die Rechtsaufsicht über bundesweite Kassen obliegt, kündigte an, es werde bei der Genehmigung genau prüfen, ob die geforderten acht Euro dem jeweiligen Bedarf angemessen seien.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte nach Angaben von Teilnehmern in der Unionsfraktionssitzung, man müsse sich genau anschauen, was die Kassen vorhätten. Zusatzbeiträge seien zwar die geltende Rechtslage, sagte der Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Die Kassen dürften es sich aber "nicht einfach damit machen".
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hält die Erhebung von Zusatzbeiträgen zum 1. Februar gar für rechtswidrig, weil eine Krankenkasse ihre Mitglieder spätestens einen Monat, bevor der erste Beitrag fällig werde, auf die Erhöhung hinweisen müsse. Dagegen sieht der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) in der Ankündigung zusätzlicher Beiträge die Chance auf mehr Wettbewerb unter den Kassen um Leistungen und Beitragssätze.
Krankenkassen weisen Vorwürfe zurück
Die gesetzlichen Krankenkassen wehren sich gegen den Vorwurf illegaler Preisabsprachen im Zusammenhang mit den Zusatzbeiträgen. "Wir sehen keine kartellrechtlichen Schwierigkeiten", sagte der Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, Florian Lanz. Dass gerade jetzt über die Extrabeiträge geredet werde, hänge damit zusammen, dass das Bundesversicherungsamt die Krankenkassen aufgefordert habe, sich bis Ende Januar zu melden.
Die nahezu einheitliche Höhe von acht Euro bei den angekündigten Zusatzbeiträgen sei zudem eine logische Konsequenz aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen, weil höhere Beträge mit einem weitaus höheren Verwaltungsaufwand verbunden seien, sagte Lanz.
Der Verbandssprecher widersprach Äußerungen, wonach die Fristen zur Ankündigung der Zusatzlasten für die Versicherten nicht eingehalten worden seien. Die Mitglieder müssten erst einen Monat vor Fälligkeit der Zusatzbeiträge informiert werden. Wenn diese zwar ab Februar erhoben, aber erst zur Mitte des Folgemonats fällig würden, reiche eine Ankündigung bis zum 15. Februar aus. Für die Versicherten gelte dann vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht. Nach der Kündigung sind sie zwar weitere zwei Monate an ihre alte Kasse gebunden, doch müssen sie den Zusatzbeitrag nicht bezahlen.
Diese Krankenkassen garantieren, dass es bei ihnen 2010 keine Zusatzbeiträge geben wird »