Auf Basis des Zweckentfremdungsverbots wurde in Stuttgart die erste Mietwohnung hinzugewonnen. Die Betreiber einer nicht genehmigten Ferienwohnung haben diese nach Angaben der Stadt wieder in eine reguläre Mietwohnung umgewandelt.

Stuttgart - Auf Basis des Zweckentfremdungsverbots wurde in Stuttgart die erste Mietwohnung hinzugewonnen. Die Betreiber einer nicht genehmigten Ferienwohnung haben diese nach Angaben der Stadt wieder in eine reguläre Mietwohnung umgewandelt. Zudem steigt neben den Hinweisen aus der Bevölkerung vor allem die Zahl der Selbstanzeigen.

 

„137 Selbstanzeigen von Betreibern nicht genehmigter Ferienwohnungen sind beim Baurechtsamt bisher eingegangen“, berichtet der Sprecher der Stadt, Sven Matis. Das ist bemerkenswert, da die Frist für einen Bestandsschutz Ende vergangenen Jahres abgelaufen ist. „Wer eine Ferienwohnung bis zum 31. Dezember 2015 gemeldet hatte, erhielt Bestandsschutz und darf diese weiterbetreiben“, sagt der Sprecher. Bis zu diesem Zeitpunkt waren beim Baurechtsamt rund 60 Selbstanzeigen eingegangen. „Für alle weiteren, die seither bei uns Selbstanzeige erstattet haben, gilt dieser Bestandsschutz nicht mehr“, so Matis. Aus diesem Kreis stammt die Wohnung, die nun bereits wieder als reguläre Mietwohnung angeboten wird.

50 Fremdanzeigen aus der Bevölkerung

Neben den Selbstanzeigen sind inzwischen knapp 50 sogenannte „Fremdanzeigen“, also Hinweise aus der Bevölkerung auf Leerstand oder illegale Ferienwohnungen bei der Stadt eingegangen. „Wir betrachten das nicht als Schnüffelei“, sagt Matis. Die Hinweise würden sorgfältig geprüft und die Eigentümer der Wohnungen gegebenenfalls angeschrieben. „Dieses Schreiben enthält ein Angebot zur Beratung, wie sich eine Wohnung regulär vermieten lässt“, erklärt der Sprecher der Stadt. Eine Strafe auf Basis des Zweckentfremdungsverbots würde erst nach mindestens sechs Monaten unbegründeten Leerstands verhängt, so der Sprecher weiter. In diesem Fall drohen Eigentümern jedoch Geldbußen von bis zu 50 000 Euro. Der Haus- und Grundbesitzerverein und die bürgerlichen Parteien im Gemeinderat hatten das Verbot als Angriff auf das Eigentumsrecht kritisiert.

Das Baurechtsamt arbeitet derzeit hauptsächlich die Fremd- und Selbstanzeigen ab. Zudem gibt es jedoch auch Anträge von Investoren, die Wohnraum abreißen wollen. „Auch das ist nach dem neuen Gesetz ebenfalls genehmigungspflichtig“, erklärt Matis. Auf dieser Basis wurden bereits zwei Abrissgenehmigungen gegen die Verpflichtung zur Schaffung von Ersatzwohnungen erteilt. Zwei weitere ähnliche Verfahren würden in den kommenden Tagen abgeschlossen, so Matis weiter.

Die Stadt wird ihre Arbeit in Sachen Zweckentfremdungsverbot im Frühjahr richtig aufnehmen. „Ich gehe davon aus, dass wir bis dahin die beiden Stellen besetzt haben, die sich hauptamtlich mit diesem Thema befassen werden“, so der Sprecher.