Zweitwohnsitzsteuer
Nachbesserungen angemahnt
Hildegund Oßwald,
02.09.2010 07:29 Uhr
Foto: Zweygarth
Stuttgart - Die für 2011 geplante Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Höhe von rund zehn Prozent der Jahresmiete bringt nach Einschätzung des Vereins Haus & Grund unnötige und auch ungerechte Belastungen für viele Bürger. Der Verein hat die Stadt deshalb aufgefordert, wenigstens Korrekturen für auswärts studierende Stadtkinder, für unverheiratete Paare und für alte Menschen, die ins Altenheim umsiedeln, vorzunehmen.
So sollten Nebenwohnungen, die Minderjährige oder Auszubildende noch bei den Eltern in Stuttgart innehaben, von der Steuer ausgenommen werden. "Stadtkinder, die auswärts studieren, jedoch am Wochenende heimkommen, trifft es besonders hart. Denn ist der Lebensmittelpunkt in der Regel am Studienort, ist dort der Erstwohnsitz zu nehmen", heißt es in einer Presseerklärung des Vereins.
Die konkreten Kosten hat Haus & Grund an einem Beispiel gleich ausgerechnet: "Bleibt das Zimmer im Elternhaus beibehalten und wird hierfür monatlich eine Vergleichsmiete von 200 Euro angesetzt, dann hat der Student 240 Euro im Jahr an die Stadtkasse abzuliefern, wenn er auch künftig den Sonntagsbraten bei Muttern essen und sich samstagabends auf der Theo vergnügen möchte." Es könne aber nicht im Sinne des Erfinders sein, dass die Stadt Stuttgart daran verdiene, wenn heimische Junioren auswärts büffelten.
Zudem kritisiert der Verein, dass die Stadt bei berufsbedingten Zweitwohnsitzen nur verheiratete Paare und eingetragene Lebensgemeinschaften von der Steuer befreien will. Dies müsse auch für unverheiratete Paare gelten. Nachbesserungen fordert der Verein auch für alte Menschen, die ins Altenheim ziehen. Hier müsse sichergestellt werden, dass eine Steuerbefreiung nicht nur dann gelte, wenn eine Altenwohnung oder ein -heim nur vorübergehend bezogen werde. Vielmehr müsse es ohne Zusatzabgabe möglich sein, dauerhaft umzusiedeln und trotzdem die eigene Wohnung beizubehalten.
So sollten Nebenwohnungen, die Minderjährige oder Auszubildende noch bei den Eltern in Stuttgart innehaben, von der Steuer ausgenommen werden. "Stadtkinder, die auswärts studieren, jedoch am Wochenende heimkommen, trifft es besonders hart. Denn ist der Lebensmittelpunkt in der Regel am Studienort, ist dort der Erstwohnsitz zu nehmen", heißt es in einer Presseerklärung des Vereins.
Zimmer im Elternhaus kostet
Die konkreten Kosten hat Haus & Grund an einem Beispiel gleich ausgerechnet: "Bleibt das Zimmer im Elternhaus beibehalten und wird hierfür monatlich eine Vergleichsmiete von 200 Euro angesetzt, dann hat der Student 240 Euro im Jahr an die Stadtkasse abzuliefern, wenn er auch künftig den Sonntagsbraten bei Muttern essen und sich samstagabends auf der Theo vergnügen möchte." Es könne aber nicht im Sinne des Erfinders sein, dass die Stadt Stuttgart daran verdiene, wenn heimische Junioren auswärts büffelten.
Zudem kritisiert der Verein, dass die Stadt bei berufsbedingten Zweitwohnsitzen nur verheiratete Paare und eingetragene Lebensgemeinschaften von der Steuer befreien will. Dies müsse auch für unverheiratete Paare gelten. Nachbesserungen fordert der Verein auch für alte Menschen, die ins Altenheim ziehen. Hier müsse sichergestellt werden, dass eine Steuerbefreiung nicht nur dann gelte, wenn eine Altenwohnung oder ein -heim nur vorübergehend bezogen werde. Vielmehr müsse es ohne Zusatzabgabe möglich sein, dauerhaft umzusiedeln und trotzdem die eigene Wohnung beizubehalten.
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wieso
nur 10% ? Stuttgart muss doch den neuen Superbahnhof mitfinanzieren - da wären für Zweitwohnungen in Stuttgart,gemäß den S21-Vorteilen bei der ICE-Reisezeit nach Ulm , schon 25 % angebracht, oder ?