Landgericht Ulm

Kein Zurück aus dem Zinstauschgeschäft

Rüdiger Bäßler, veröffentlicht am 23.06.2008
Foto: dpa

Ulm - Die Stadt Ravensburg gehört zu den Kommunen, die mit der Deutschen Bank wegen verlustreicher Zinstauschgeschäfte im Streit liegen. Vor dem Landgericht Ulm bekamen die Ravensburger eine Abfuhr.


  Von Rüdiger Bäßler

 
Die Stadtspitze hätte wissen müssen, was sie tat, stellte das Gericht fest.Ein Urteil des Landgerichts Würzburg vom März vergangenen Jahres hatte der Stadt Ravensburg Hoffnung gemacht. Die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH, eine hundertprozentige städtische Tochter, erhielt nach Millionenverlusten aus riskanten Zinsgeschäften mit der Deutschen Bank 96O.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, vor allem, so steht es in der Begründung, weil es an der Risikoaufklärung durch das Geldhaus gemangelt habe. Das Urteil ist wegen eines anhängigen Berufungsverfahrens bisher allerdings nicht rechtskräftig.

Am Montag hofften die Ravensburger mit Verweis auf Würzburg ebenfalls auf einen Erfolg vor Gericht. Die Ravensburger hatten sich in den Jahren 2003 und 2004 zweimal zu einem so genannten Quanto-Swap überreden lassen, ein Geschäft, um vermeintlich die Zinslast aus langfristigen Krediten zu senken. Der Quanto-Swap ist eine Variante des Zinstauschs, bei dem Kunden an niedrigeren Zinsen in einer anderen Währung - im bewussten Fall Schweizer Franken - profitieren können. Dieser niedrigere Zinssatz wurde bei Vertragsabschluss als jederzeit veränderlich vereinbart, je nach dem Verlauf auf dem Geldmarkt. Das Geschäft, das im Kern nichts anderes als eine Zinswette war, ging schief, die Stadt verlor plötzlich Geld, anstatt zu sparen. Dem städtischen Haushalt entstand ein Schaden von 175.000 Euro. Beim kommunalen Abwasserzweckverband Mariatal, an dem Ravensburg die größten Anteile hält, fiel sogar ein Verlust von 450.000 Euro an.

Die Stadt Ravensburg wollte ihren Schaden vor allem mit der Begründung ersetzt haben, sie sei 2003 und 2004 von den Beratern der Deutschen Bank-Filiale in Ulm unzureichend über das "exorbitant hohe Risiko" des Zinsgeschäfts aufgeklärt worden, wie der Anwalt der Stadt ausführte. Mit dieser Argumentation versuchen seit einiger Zeit mehrere Kommunen, vor deutschen Gerichten aus ähnlichen Geschäften mit der Deutschen Bank herauszukommen.

Schon seit 1999 machte Ravensburg Zinstauschgeschäfte mit der Deutschen Bank, meist mit finanziellem Erfolg. 2003 jedoch war die Konstruktion anders. Anstatt die Zinsen von Einzelkrediten zu tauschen, wurde ein Portfolio mehrerer städtischer Kredite mit einem Gesamtvolumen von 34 Millionen Euro gebildet, dessen Kreditlast, so die Hoffnung, komplett gesenkt werden sollte. Es war die Zeit, damals im Juni 2003, da der Zins am Kapitalmarkt bei 3,74 Prozent lag. Ein Großteil der Ravensburger Verbindlichkeiten war dagegen mit sechs Prozent verzinst.

Die Bündelung der Kredite, die von Bankberatern vorgeschlagen worden sei, habe eine Verletzung des Spekulationsverbots für Kommunen bedeutet, wie sie in der Gemeindeordnung festgeschrieben sei, argumentierte Hans Georg Kraus, erster Bürgermeister der Stadt Ravensburg. Die Stadt habe sich aufgrund der Kompliziertheit des Finanzprodukts aber auf die Bankberater verlassen müssen. Der Bankprospekt zu dem Finanzprodukt habe zudem die Zinskurve der Vergangenheit nicht weit genug nachgezeichnet.

Das sah die Richterin der 4. Zivilkammer anders. Swap-Geschäfte gebe es schließlich erst seit 1995. Aus den Akten verlas sie einen Beschlussantrag des Ravensburger Gemeinderats aus 2003, in dem "die Risiken recht gut formuliert" worden seien. Konkret sei die Erwartung formuliert worden, dass die dem Geschäft zugrunde liegenden Zinsen innerhalb eines Jahres wieder steigen würden.

Christian Duve, Anwalt im Dienst der Deutschen Bank, sprang hinterher. Seitens der Stadt Ravensburg werde vor Gericht eine "Pflichtverletzung konstruiert", weil sie jetzt für ihr selbst gewähltes Risiko nicht eintreten wolle. Sie verlange damit, anders behandelt zu werden als jeder "Häuslebauer", der bei Abschluss eines Kreditvertrags schließlich auch entscheiden und verantworten müsse, ob er einen festen oder variablen Zins bevorzuge und somit ein "Prognoserisiko" eingehe. Von der Anwaltsbank des Geldhauses kam zudem der Vorwurf, Kommunen wie Ravensburg hätten in der Vergangenheit aus einer falschen Einschätzung der Lage zu teure und langfristige Kreditverträge abgeschlossen und seien dadurch selbstverschuldet in "Erklärungsnot" gekommen. Die Deutsche Bank biete Swap-Produkte aus dem schlichten Grund an, "weil die Kunden Interesse daran haben", so Duve. Die Richterin zog ihrerseits eine Analogie zum US-Immobiliencrash: "Jeder läuft hinterher, weil er denkt, er habe einen Vorteil, und irgendwann platzt dann die Blase."

Damit hatte sie die Tendenz des Gerichts im vorliegenden Fall deutlich gemacht. Die Klage werde wohl verloren gehen, sagte die Vorsitzende vollends unmissverständlich am späteren Nachmittag. Der Ravensburger Kämmerer sei seit 15 Jahren im Amt, die Kommune habe Erfahrung mit Swap-Geschäften gehabt und wisse auch, was der Unterschied zwischen festem und variablem Zins bedeute. Das von den Ravensburgern ins Verfahren eingebrachte Urteil des LG Würzburg beeindrucke sie nicht, sagte die Richterin außerdem. Jeder Fall müsse nun einmal einzeln betrachtet werden.

Am Ende des Tages stand ein Vergleichsvorschlag. Das Gericht legte der Stadt Ravensburg nahe, ihre Klage zurückzuziehen und der Deutschen Bank, im Gegenzug die Kommune nach Aushandlung einer Schadenersatzvereinbarung aus den peinlichen Swap-Verträgen zu entlassen. Sie wolle den Parteien gerne Zeit lassen, so die Richterin, eine solche Übereinkunft außerhalb des Lichts der Öffentlichkeit zu treffen.
 
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